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Andreas Glarner: Droht ihm wegen KI-Video von Sibel Arslan der Verlust der Immunität?

2025-03-21

Autor: Leonardo

Im Wahlkampf 2023 sorgte der Aargauer Ständerat Andreas Glarner für Aufsehen, als er ein von künstlicher Intelligenz (KI) generiertes Fake-Video der Grünen-Politikerin Sibel Arslan verbreitete. Diese reagierte mit einer Strafanzeige, und nun hat die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten einen Antrag auf Aufhebung der Immunität des SVP-Politikers gestellt, berichtet die «Aargauer Zeitung». Der Vorwurf lautet auf Identitätsmissbrauch.

Ob Glarner seine Immunität verliert, liegt nun in den Händen der Immunitätskommission des Nationalrats sowie der Rechtskommission des Ständerats. Die Zusammensetzung dieser Gremien und ähnliche Entscheidungen in der Vergangenheit geben Glarner Hoffnung, dass er vor einer Strafverfolgung geschützt bleibt.

Kürzlich blieben zum Beispiel die SVP-Nationalräte Thomas Aeschi und Michael Graber von einer Strafverfolgung verschont, trotz eines Vorfalls mit Bundespolizisten während eines offiziellen Besuchs. Die Wahrscheinlichkeit, dass die Kommissionen auch diesmal zugunsten Glanders entscheiden, ist durch die Mehrheitsverhältnisse nicht zu unterschätzen.

In der Nationalratskommission sitzen vier von neun Mitgliedern der SVP, und laut Berichten haben Mitglieder in der Vergangenheit oft für ihre Fraktionskollegen gestimmt. Ein Pattsituation könnte für Glarner vorteilhaft sein, da der Präsident der Kommission, der ebenfalls der SVP angehört, im Zweifel den Ausschlag geben könnte.

Parallel zu diesem Verfahren läuft gegen Glarner bereits ein Strafverfahren aufgrund eines islamkritischen Posts auf der Plattform X. Auch hier möchte die Berner Staatsanwaltschaft seine Immunität aufheben, da der Vorwurf der Rassendiskriminierung im Raum steht. Ein Urteil steht jedoch noch aus.

Das umstrittene Wahlkampfvideo, das Glarner von der SVP-nahen Werbeagentur Goal in Auftrag gegeben hatte, musste entfernt werden, nachdem Arslan rechtliche Schritte einleitete. In dem Deep-Fake-Video wurden ihr Aussagen in den Mund gelegt, die sie niemals gemacht hätte, darunter eine Empfehlung zur Wiederwahl von Glarner. Die rechtlichen Grundlagen für eine solche Anzeige sind in der Schweiz neu, da Identitätsmissbrauch erst seit September 2023 strafbar ist. Es ist rar, dass Politiker in der Schweiz sich gegenseitig anzeigen, und dieser Fall könnte die Wahrnehmung von politischen Kampagnen durch gefälschte Inhalte stark verändern.

In einer Zeit, in der Deep-Fake-Technologie immer leistungsfähiger und zugänglicher wird, wirft dieser Vorfall wichtige Fragen zur Verantwortung von Politikern und Medien auf. Wie können die Wähler sicherstellen, dass sie nicht manipuliert werden? Die Debatte um Fake-Videos und deren rechtlichen Konsequenzen wird auch in Zukunft von hoher Relevanz sein.