Bald Strafen für Nazi-Tattoos? Kantone verlangen Klarheit vom Bundesrat
2025-04-24
Autor: Mia
Zukunftsweisendes Verbot von Nazisymbolen in der Schweiz?
Wer in Zukunft mit einem Hakenkreuz-Shirt unterwegs ist, der muss mit einer Geldstrafe rechnen. Doch wie weit wird dieses Verbot wirklich reichen? Und welche Höhe werden die Strafen haben?
Der Bundesrat arbeitet aktuell an einer Regelung, die das öffentliche Tragen von Nazisymbolen unter Strafe stellt. Geplant ist eine Ordnungsbusse von 200 Franken, die künftig auch für das bloße Tragen eines Hakenkreuz-Shirts verhängt werden könnte – ohne dass die dazugehörige Ideologie aktiv propagiert wird.
Die Untiefen der Tattoo-Debatte
Ein heiß diskutiertes Thema sind die Tattoos, die rechtsextreme Personen auf ihren Körpern tragen. Die Regierung des Kantons Basel-Landschaft fordert, dass auch diese inkriminierten Tattoos unter das Verbot fallen. Die Konferenz der städtischen Sicherheitsdirektoren verlangt zudem eine klare Regelung zu diesem brisanten Thema.
Dabei zeigen polizeiliche Erfahrungen, dass viele Personen solche Nazi-Tattoos tragen. Die Frage, die sich viele stellen: Muss das öffentliche Tragen solcher Symbole bestraft werden, selbst wenn sie nicht ständig sichtbar sind?
Ausnahmen und private Veranstaltungen
Das geplante Gesetz sieht auch Ausnahmen vor. Nazisymbole dürfen aus "pädagogischen", "historischen" oder "journalistischen" Gründen weiterhin gezeigt werden. Dazu könnte theoretisch auch das Tragen von Tattoos zählen – eine Tatsache, die in mehreren Rückmeldungen an den Bundesrat angesprochen wird.
Die derzeitige Diskussion dreht sich nicht nur um sichtbare Tattoos, sondern auch um Symbole auf privaten und semi-privaten Veranstaltungen. Es wird gefordert, dass diese ebenfalls strafbar werden sollten. Beispielhaft wird darauf hingewiesen, was passiert, wenn bei einem rechtsradikalen Event T-Shirts mit SS-Runen getragen werden.
Strafrahmen in der Kritik
Kritik kommt auch von verschiedenen Kantonen, die den vorgeschlagenen Strafrahmen als zu gering empfinden. Anstatt nur Ordnungsbussen sollten ordentliche Strafen und damit deutlich höhere Maximalbeträge verhängt werden – im schlimmsten Fall könnte es sogar zu einem Eintrag ins Strafregister ab 5000 Franken kommen.
Die Luzerner Regierung fasst es treffend zusammen: "Obwohl man mit dem Strafrecht keine Gesinnung ändern kann, wirkt ein Gesetz doch als wichtige Richtschnur und schärft das Bewusstsein für diese Missstände."
Fazit: Ein langer Weg zur Klarheit
Die Vernehmlassung steht noch aus, und der Bundesrat wird entscheiden müssen, wie es weitergeht. Klar ist jedoch: Ein Verbot von Nazisymbolen und die damit verbundenen Strafen sind notwendig, um ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus zu setzen.
Die Debatte ist in vollem Gange, und die Forderungen nach einem umfassenden Verbot werden lauter – schließlich können hässliche Gesinnungen nicht verboten werden, aber ihre Symbole schon.