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Buben heimlich gefilmt – Gericht in Bülach ZH spricht radikale Strafe für schockierenden WC-Spanner aus!

2024-10-08

Autor: Sofia

Urteil und Strafe

Das Bezirksgericht in Bülach ZH hat am Dienstag einen 28-jährigen Schweizer zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt. Unfasslicherweise filmte der Mann mehrfach minderjährige Buben beim Urinieren in einem Einkaufszentrum im Zürcher Unterland!

Die Verhandlung fand im abgekürzten Verfahren statt, da der Beschuldigte ein Geständnis ablegte und den Vorschlag der Staatsanwaltschaft akzeptierte. Neben dem heimlichen Filmen wurde ihm auch der Besitz von Kinderpornografie vorgeworfen. Die Freiheitsstrafe wird nur vollstreckt, wenn der Angeklagte innerhalb einer zweijährigen Probezeit erneut straffällig wird.

Berufsverbot

Jedoch ist das nicht alles! Das Gericht verhängte ein lebenslängliches Berufs- und Tätigkeitsverbot für Berufe, die Kontakt mit Minderjährigen beinhalten. Während der Verhandlung zeigte der Mann Reue und sagte: "Ich weiß, dass es falsch war und dass meine Neigungen verwerflich sind." Er befindet sich nun in Therapie, um seine kranken Impulse in den Griff zu bekommen.

Der schockierende Vorfall

Der Angeklagte filmte die Buben gezielt, indem er ihnen in die Toiletten folgte. Dabei schob er sein Handy unter die Trennwand der Kabine, um heimlich Aufnahmen zu machen, die er anschließend für seine eigene sexuelle Befriedigung verwendete. In zwei Fällen sind die betroffenen Kinder bekannt, die zum Zeitpunkt der Taten 13 und 11 Jahre alt waren. Die Staatsanwaltschaft ist jedoch überzeugt, dass es mindestens sechs weitere Opfer gibt.

Der Horror nahm seinen Lauf, als im Juni 2023 einer der Buben das gesetzwidrige Verhalten des Täters bemerkte und lautstark darauf aufmerksam machte. Der Mann versuchte zunächst zu fliehen, wurde jedoch bald von der Polizei gefasst.

Erschreckende Entdeckung

Bei der Durchsuchung seiner Wohnung entdeckten die Ermittler eine erschreckende Sammlung von über 2000 kinderpornografischen Bildern und mehr als 200 Videos, die abstoßende sexuelle Handlungen mit Minderjährigen zeigten.

Gesellschaftliche Verantwortung

Das Urteil des Bezirksgerichts Bülach ist noch nicht rechtskräftig, doch aufgrund des verkürzten Verfahrens sind die Möglichkeiten für einen Einspruch beim Obergericht stark eingeschränkt. Dieser Fall wirft drängende Fragen über den Schutz von Kindern und die Verantwortlichkeit der Gesellschaft auf. Werden weitere Taten verhindert, oder ist das erst der Anfang?