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Eckart Seith vor Gericht: Der Skandal um Cum-Ex und die Millionenverluste der Anleger

2024-12-09

Autor: Simon

Eckart Seith vor Gericht: Der Skandal um Cum-Ex und die Millionenverluste der Anleger

Das Zürcher Obergericht hat den Prozess gegen den deutschen Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith erneut unterbrochen. Grund dafür ist eine Überprüfung der Befangenheit eines früheren Staatsanwalts, der bereits vor mehr als zehn Jahren an der Untersuchung beteiligt war. Der Fall wirft weiterhin Fragen auf, die weit über persönliche Auseinandersetzungen hinausgehen.

Anwälte von Seith und den beiden mitangeklagten ehemaligen Bankangestellten verlangen bereits zum wiederholten Male die Einstellung des Verfahrens. In der Verhandlung am Montag in Zürich wurde argumentiert, dass der zuständige Staatsanwalt befangen sei. Die Entscheidung des Gerichts wird am Donnerstag thematisiert.

Der Fall Seith, der erstmals vor etwa drei Jahren verhandelt wurde, gilt als äußerst komplex. Die vorherige Entscheidung des Zürcher Obergerichts, den Anschein der Befangenheit zu bejahen, wurde durch das Bundesgericht aufgehoben, was zu einer erneuten Verhandlung führte.

In seiner Erklärung wies der Vertreter der Staatsanwaltschaft die Vorwürfe zurück und stellte klar, dass Seith keine Ansprüche auf den Schutz von Whistleblowern geltend machen kann, da er als Anwalt Dokumente von der Gegenpartei erworben haben soll. Der Staatsanwalt erklärte: „Seith ist kein Whistleblower.“

Seith sieht sich Anklagen wegen Wirtschaftsspionage und Verstößen gegen das Bankengesetz gegenüber, da er interne Dokumente der Bank J. Safra Sarasin beschafft haben soll, um diese an deutsche Ermittler weiterzugeben. In der Anklageschrift von März 2018 fordert die Staatsanwaltschaft für Seith eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren, während für die Mitangeklagten ähnliche Strafen beantragt wurden.

Im April 2019 sprach das Bezirksgericht Zürich Seith und einen Mitbeschuldigten vom Vorwurf der Wirtschaftsspionage frei, verurteilte sie jedoch wegen Anstiftung zu mehreren Vergehen gegen das Bankengesetz und verhängte bedingte Geldstrafen.

Der Cum-Ex-Skandal selbst hat den deutschen Staat um Milliarden Euro geschädigt. Anleger, die Aktien mit und ohne Ausschüttungsanspruch handelten, sorgten dafür, dass die Finanzämter nicht mehr wussten, wem die Papiere gehörten. Dadurch wurden Steuern erstattet, die nie gezahlt wurden.

Ein besonders schockierendes Beispiel ist der Fall des deutschen Drogeriekönigs Erwin Müller, der neben Verlusten in Millionenhöhe auch wegen falscher Beratung gegen die Bank klagte und letztlich 2017 vom Landgericht Ulm zu einem Schadenersatz in Höhe von 45 Millionen Euro verurteilt wurde. Müller verklagte die Bank mit Unterstützung von Eckart Seith und internen Bankunterlagen aus der Schweiz.

Die Komplexität dieses Prozesses, verbunden mit dem öffentlichen Interesse am Cum-Ex-Skandal, wirft nicht nur Fragen zur rechtlichen Situation auf, sondern beleuchtet auch die gravierenden finanziellen Risiken und Fehlinvestitionen, die durch solche geschäftlichen Machenschaften entstehen können. Bleibt abzuwarten, wie das Zürcher Obergericht weiter verfahren wird und welche weiteren Enthüllungen im Zusammenhang mit diesem Skandal ans Licht kommen.