
Ehemaliger Geschäftsführer eines Freizeit-Centers wegen sexueller Handlungen verurteilt
2025-03-26
Autor: Noah
Zu Beginn dieser Woche stand der ehemalige Geschäftsführer eines Freizeit-Centers vor dem Basler Strafgericht. Er wurde angeklagt wegen sexueller Handlungen an Kindern, mehrfacher Schändung und sexueller Belästigung. Der Mann, der als „Spielleiter“ tätig war, soll zwei Mädchen, beide unter zwölf Jahren, laut Anklageschrift der Basler Staatsanwaltschaft an die Brüste und zwischen die Beine gefasst haben.
Am Mittwoch fällte die Dreierkammer des Gerichts das Urteil und sprach den Angeklagten der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern schuldig. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von zehn Monaten und ein lebenslanges Tätigkeitsverbot für die Arbeit mit Minderjährigen. Vor dem Urteil betonte der Angeklagte: „Ich bin unschuldig“ und wirkte dabei nervös und angespannt.
Während der Urteilsbegründung kam es wiederholt zu Unterbrechungen durch den Beschuldigten, was den Richter dazu veranlasste, ihm zu drohen, dass er sein Plädoyer von draußen verfolgen müsse, wenn er weiterhin störte. Der Angeklagte zeigte sich unzufrieden mit dem Urteil und kündigte eine Berufung an.
Laut Berichten von Bz Basel stritt der Beschuldigte die vorgebrachten Vorwürfe am ersten Prozesstag vehement ab. Die Richter sind jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die Staatsanwaltschaft die Taten glaubhaft dargelegt hat. Der Richter wies darauf hin, dass der Angeklagte seine Machtposition ausgenutzt habe, und beschrieb den Versuch des Mannes, unentdeckt zu bleiben – selbst die Mutter der Mädchen habe ihren Töchtern zunächst keinen Glauben geschenkt.
Die Gerichte bewerteten die Aussagen der beiden Mädchen als glaubwürdig, da sie präzise schilderten, was geschehen war. „Sie haben im Gericht nachgestellt, wie er ihnen die Beine hochgefahren ist und wie er an ihre Brüste fasste“, erklärte der Richter. Zudem hätten sie den Schmerz beschrieben, den sie empfunden haben. Eine der jungen Mädchen sagte: „Es hat sehr weh gemacht“ und stellte eine entmutigende Erkenntnis dar: „Ich dachte, er macht es nicht absichtlich.“
Obwohl in diesem Alter Beeinflussungen nicht ausgeschlossen werden können, stellten die Mädchen nie übertriebene Ansprüche oder Forderungen an den Beschuldigten. Eine von ihnen äußerte: „Es ist mir egal, ich will nur nicht, dass es noch einmal passiert.“
Ein weiteres Opfer, eine junge Frau, beschrieb ihre Erfahrung unmittelbar nach der Tat als äußerst belastend. „Ich habe mich extrem ausgeliefert gefühlt, als wäre ich nackt in diesem Spiel“, berichtete sie. Der Richter stufte dies als ein schwerwiegendes Vergehen ein, das nahe an einer Schändung ist.
In Bezug auf die Strafe sagte der Richter, obwohl es sich nicht um die gravierendsten Taten handle, sei die bedingte Freiheitsstrafe notwendig, da die Vorfälle die gesunde Entwicklung der Mädchen belasten. Sie würden immer wieder an die Vorfälle erinnert werden, leideten unter Albträumen oder hätten Angst vor Männern.
Das erwachsene Opfer berichtete ebenfalls von einer verstärkten Vorsicht gegenüber Freizeitaktivitäten und äußerte Scham. „Sie stellte sich die Frage, ob sie es provoziert hätte, weil sie keinen BH trug“, so der Richter. Dies sind traumatische Erfahrungen, die unbedingt verhindert werden müssen, und er betonte, dass sich niemand schämen sollte.