Nation

Einkaufstourist fährt Gegner mit Auto an – neues Urteil im Aargau

2025-01-08

Autor: Lukas

Einkaufstourist fährt Gegner mit Auto an – neues Urteil im Aargau

Ein spektakulärer Vorfall zwischen zwei Einkaufstouristen an der deutschen Grenze eskalierte in einen schweren Zwischenfall, der weitreichende rechtliche Konsequenzen nach sich zog. Im Herbst 2020 kam es am Zollgebäude in Bad Säckingen beim Grenzübertritt zu Stein AG zu einem aggressiven Streit, der einer der beiden Männer ins Auto führte, während seine Familie mitfahrrt.

Der Vorfall begann harmlos, als die Männer beim Abstempeln ihrer Ausfuhrscheine in eine verbale Auseinandersetzung gerieten. Doch die Situation eskalierte schnell und mündete in einem körperlichen Vorfall, als der Angeklagte seinen Kontrahenten mit etwa 30 km/h auf einem benachbarten Imbiss-Parkplatz ans Steuer traf. Diese brutale Handlung führte zu schweren Verletzungen bei dem Opfer, einem 55-jährigen Deutschen, der schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Die Schwere der Verletzungen führte dazu, dass Ärzte von einer möglichen dauerhaften Behinderung von bis zu 40 Prozent sprachen.

Der Fall zog sich über mehrere gerichtliche Instanzen und sorgte für viel Diskussion. Zunächst sprach das Bezirksgericht Rheinfelden den Angeklagten frei, da es die vorliegenden Beweise für nicht verwertbar hielt. Der Mann war durch die Automatische Fahrzeugfahndung (AFV) identifiziert worden, doch das Gericht betrachtete die Aufnahmen als inadäquat. Die Herausforderung, Beweise in solchen Fällen zu verwenden, wirft oft grundlegende Fragen zur Balance zwischen öffentlicher Sicherheit und dem Recht auf Privatsphäre auf.

Im Sommer 2023 entschied das Obergericht, dass der Angeklagte schuldig sei, und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren sowie einer bedingten Geldstrafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung und wegen der unterlassenen Hilfeleistung.

Im Juni 2024 bestätigte das Bundesgericht die Verwertbarkeit der AFV-Aufnahmen und hob die Verurteilung wegen Unterlassung der Nothilfe auf. Diese Entscheidung fußte auf der Argumentation, dass die schwere Straftat die Eingriffe in die persönliche Freiheit rechtfertigt. Dennoch wurde festgestellt, dass der Wille zur schweren Körperverletzung die Verantwortung für die Unterlassung der Hilfeleistung mit sich brachte.

Das Obergericht hat nun erneut geurteilt, es folgte den Anweisungen des Bundesgerichts und hob den Schuldspruch wegen Unterlassung der Nothilfe sowie die damit verbundene Geldstrafe auf. Trotz dieser Änderungen bleibt die Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung bestehen. Dieses Urteil wird voraussichtlich weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Fälle in der Zukunft haben.

Die Frage bleibt, wie solche Vorfälle, die durch Impulsivität und aggressive Reaktionen verursacht werden, in der Gesellschaft adressiert werden sollten. Wird es mehr Aufklärung und Maßnahmen zur Konfliktvermeidung an den Grenzübergängen geben? Nur die Zeit wird zeigen, ob sich das Verhalten der Menschen in Zukunft verändern wird.