
G-BA-Beschluss zu Lipidsenkern: Revolutioniert sich die Patientenversorgung in Deutschland?
2025-03-25
Autor: Simon
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat bahnbrechende Änderungen bei der Verordnung von Lipidsenkern beschlossen, die Mitte Februar in Kraft traten. Ab sofort können alle Personen, deren Risiko für ein kardiovaskuläres Ereignis in den nächsten zehn Jahren bei mindestens zehn Prozent liegt, Cholesterinsenker verschrieben bekommen. Dies bedeutet eine drastische Senkung der bisherigen Schwelle von 20 Prozent. Schätzungen zufolge könnten künftig über 20 Millionen Menschen in Deutschland auf Statine zugreifen, während es zuvor nur rund neun Millionen waren.
Zusätzlich haben auch Patienten mit familiärer Hypercholesterinämie, Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikroalbuminurie und verschiedene Erkrankungen, die das Risiko erhöhen, Anspruch auf Lipidsenker. Dazu gehören Autoimmunerkrankungen wie systemischer Lupus, sowie systemische Entzündungen mit vergleichbarem kardiovaskulärem Risiko, HIV-Infektionen, sowie bestimmte psychiatrische Erkrankungen, die ebenfalls mit einem erhöhten Herz-Kreislauf-Risiko einhergehen.
Professorin Erika Baum, ein Mitglied des Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin (DEGAM) und ehemalige Präsidentin, erklärt in einem aufschlussreichen Podcast im „ÄrzteTag“, welche Auswirkungen diese Veränderungen auf die hausärztliche Praxis haben werden. Sie diskutiert auch die bevorstehenden Anpassungen der S3-Leitlinie zur hausärztlichen Risikoberatung im Kontext der kardiovaskulären Prävention.
Diese Änderungen könnten nicht nur die Verschreibungszahlen erheblich erhöhen, sondern auch die Gesundheitsversorgung in Deutschland durch frühzeitige Interventionen und eine verbesserte Patientenversorgung revolutionieren. Experten warnen jedoch, dass eine flächendeckende Umsetzung und Schulung der Ärzte notwendig sein wird, um das volle Potenzial dieser Neuerungen auszuschöpfen und die Patienten bestmöglich zu erreichen.