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Junger Bauarbeiter kämpft ums Überleben gegen Suva und Axa

2024-11-27

Autor: Sofia

Ein 23-jähriger Bauarbeiter aus dem Kanton Luzern erlebte im Frühling 2024 einen schwerwiegenden Arbeitsunfall. Als Temporärangestellter auf einer Baustelle war er damit beschäftigt, mit einem Schraubenzieher verklebte Metallelemente von den Wänden zu lösen, als sich plötzlich eines der Elemente unverhofft schnell löste.

Erhebliche Schmerzen nach dem Unfall

Der junge Mann rutschte ab und prallte mit seinem rechten Arm gegen eine Wand, was zur Folge hatte, dass er seither unter starken Schmerzen in der rechten Schulter leidet. In einem Interview mit dem SRF-Konsumentenmagazin „Espresso“ berichtete er von den quälenden Beschwerden, die seine Lebensqualität drastisch beeinträchtigen.

Obwohl sein Hausarzt ihn zu einem Radiologen überwies, stellte dieser nur ein leichtes Sehnenproblem fest. Der Arbeiter wurde zur Physiotherapie geschickt, doch anstatt Erleichterung zu bringen, verschlimmerten sich die Schmerzen. Kein Wunder, dass der junge Bauarbeiter hoffte, dass die Suva, die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt, ihn unterstützen würde.

Unzureichende Unterstützung der Suva

Die Suva übernahm zunächst die Kosten für die Therapie und zahlte für etwa drei Monate ein Taggeld. Doch dann stellte die Unfallversicherung die Zahlungen ein und begründete dies damit, dass die Beschwerden nicht mehr im wesentlichen Zusammenhang mit dem Unfall stünden. Ein beschämendes Versäumnis für jemanden, der sich nach einem Arbeitsunfall in akuter Not befindet.

Operation wird dringend notwendig

Da die Schulterschmerzen des Bauarbeiters nicht nachließen, suchte er eine Zweitmeinung ein und konsultierte sowohl eine Schulterspezialistin als auch einen weiteren Orthopäden. Beide stellten eine sogenannte SLAP-Läsion fest, eine schwerwiegende Verletzung des Schultergelenks, die eine Operation erforderlich machte. Diese neue Diagnose war ein weiterer Schlag für den jungen Mann, der auf die Leistungen der Suva angewiesen war, um die Kosten für die Operation und die damit verbundenen Therapien zu decken.

Rechtsschutzversicherung stellt sich quer

In dem Bemühen, gegen die ungünstige Entscheidung der Suva rechtliche Schritte einzuleiten, wandte sich der junge Bauarbeiter an seine Rechtsschutzversicherung Axa. Doch die Axa bewertete den Fall als „aussichtslos“. Mit dieser unverhofften Abweisung sah sich der Bauarbeiter gezwungen, selbst eine Beschwerde gegen die Suva einzureichen.

Mit Unterstützung der Beratungsstelle für Unfallopfer und Patienten (UP) in Luzern, vertreten durch den Anwalt Andreas Dobler, hoffen sie nun, dass die Suva den Fall aufgrund der neuen medizinischen Gutachten erneut prüft. Dobler argumentiert, dass die Suva ihre Pflicht zur Klärung verletzt habe, und betont die Dringlichkeit der Situation für seinen Mandanten.

Verdrängte Verantwortung der Axa

Die Axa, die zunächst die neue Diagnose ignorierte, äußerte schließlich, dass man den Fall nochmals prüfen wolle, nachdem das SRF eingeschaltet wurde. Der Fall sei, so die Axa, aufgrund eines Missverständnisses falsch bewertet worden. Plötzlich wird die bislang als „aussichtslos“ geltende Situation neu bewertet – ein Zeichen dafür, dass die Berichterstattung möglicherweise entscheidende Auswirkungen auf die Entscheidungen der Versicherungsnehmer hat.

Die Situation bleibt angespannt: Der Bauarbeiter muss weiterhin die Anwaltskosten selbst tragen und sieht sich einer ungewissen Zukunft gegenüber, während er auf eine gerechte Entscheidung hofft. Wie oft werden die Stimmen der Verletzten überhört? Dieser Fall wirft ernsthafte Fragen zur Transparenz und Fairness im Versicherungssystem auf.