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Kantonsgericht St.Gallen: Mann wehrt sich gegen Vorwürfe des Stadtpräsidenten – Ein skandalöser Fall nimmt neue Wendungen

2024-10-08

Autor: Noah

Der rechtliche Konflikt zwischen Robert Raths, dem Stadtpräsidenten von Rorschach und FDP-Kantonsrat, und einem 47-jährigen Mann, den wir F. nennen, hat am Dienstag eine weitere spannende Runde vor dem Kantonsgericht St.Gallen erreicht. Der Ursprung dieser heiklen Angelegenheit geht auf ein Ereignis vor über drei Jahren zurück, als Raths F. wegen übler Nachrede und Beschimpfung zur Anzeige brachte.

F. hatte gegen einen Strafbefehl sowie eine Entscheidung des Kreisgerichts Rorschach Berufung eingelegt, weshalb er nun vor dem Kantonsgericht Verantwortung übernehmen musste. Raths und sein Verteidiger, der ehemalige Kantonsrat Walter Locher von der FDP, wurden von der Verhandlung dispensiert, was das öffentliche Interesse an diesem Fall erhöht hat.

Der Konflikt zwischen F. und Raths steht im Kontext der Fremdplatzierung des Sohnes von F.s Partnerin. Die St.Galler Gemeinden fordern mehr als die empfohlenen 25 Franken pro Tag für die Betreuung. Diese finanziellen Belastungen führen zu erheblichen psychischen und finanziellen Problemen für F.s Partnerin, die ihrerseits um Unterstützung bat, die sie aber von Raths nicht erhielt.

„Hätte Herr Raths einfach nur zugehört, wäre das alles nie passiert!“, erklärte F. am Dienstag vor Gericht. Der Richter interessierte sich für die spezifischen Vorwürfe, die F. gegen Raths erhob. In fünf E-Mails, die er zwischen Februar und März 2021 über verschiedene Adressen verschickte, machte er auf Missstände im Sozialamt aufmerksam und beschuldigte Raths, einen „bösartigen Charakter“ zu haben.

Besonders brisant: F. benutzte die E-Mail-Adresse einer ominösen „Heil-Protest-Bewegung“, um Raths zu warnen, diese Bewegung sei darauf spezialisiert, „Lügner und Gesetzesbrecher in Führungspositionen zu neutralisieren“. Ein Tag später versendete er ein weiteres E-Mails an Mitglieder des St.Galler Kantonsrats, inklusive wirksamen und beunruhigenden Botschaften auf einem angehängten Flyer, der Raths als Stadtpräsident bedrohte.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte F. wegen mehrfacher übler Nachrede und Beschimpfung. Obwohl das Kreisgericht Rorschach in vier von fünf Fällen die Anklage bestätigte, wurde eines der E-Mails nicht als üble Nachrede eingestuft. Letztendlich wurde F. zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 70 Franken sowie einer Buße von 490 Franken verurteilt, gegen welche er wiederum Berufung einlegte.

Im Laufe der Verhandlung entlockte der Richter F. schließlich ein Geständnis bezüglich der E-Mails. Auf die Frage, ob er die kontroversen Inhalte verfasst habe, antwortete F. nach kurzem Zögern: „Ja.“ Es wurde deutlich, dass er die Inhalte als politisches Instrument zur Mobilisierung von Aufmerksamkeit genutzt hatte, was die Situation nicht weniger brisant macht.

Die Verteidigung von F. fordert nun einen Freispruch von den Vorwürfen, während sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Raths auf der Abweisung der Berufung bestehen. Das Urteil des Kantonsgerichts steht noch aus und könnte weitreichende Konsequenzen für die beteiligten Parteien haben. Ob Raths weiterhin als Stadtpräsident von Rorschach im Amt bleibt oder ob F.s aggressive Strategie fruchtet, bleibt abzuwarten – die öffentliche Aufmerksamkeit ist auf jeden Fall gesichert!