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Klimaaktivisten vor Bundesgericht: Eine Wendung für den Umweltschutz?

2024-11-21

Autor: Gabriel

Was ist passiert? Im Januar 2020 haben Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten in Lausanne eine UBS-Filiale mit Kohle verhüllt, um die Bank zum Stopp ihrer Investitionen in fossile Brennstoffe zu bewegen. Die Aktion führte dazu, dass die Bank selbst zu einem Aufräumdienst antreten musste, während sie die Aktivisten wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch anzeigte.

Warum gab es heute eine öffentliche Beratung am Bundesgericht? Solch eine Beratung findet statt, wenn die Richterinnen und Richter uneinig sind. In diesem Fall argumentierten sie darüber, ob die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen kann, obwohl die UBS als Geschädigte darauf verzichtet hat. Die Vorinstanz erklärte den Strafantrag der UBS für ungültig, da dieser von einem nicht befugten Angestellten eingereicht wurde. Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass die Staatsanwaltschaft den Fall nicht weiterverfolgen kann, wenn die UBS kein Interesse an einer Strafe hat. So stehen die Aktivisten nur wegen einer unbewilligten Demonstration vor Gericht.

Was bedeutet dieses Urteil für die klimaaktivistischen Bewegungen? Laut Clémence Demay, Expertin für zivilen Ungehorsam, ist das Urteil ein hoffnungsvolles Signal für die Klimaaktivistinnen und -aktivisten. Das Bundesgericht hat betont: "Wenn die UBS kein Interesse an einer Bestrafung hat, kann die Staatsanwaltschaft nicht an ihrer Stelle eingreifen und ein fiktives Interesse schaffen." Dieses Urteil könnte als Schranke fungieren, wie weit der Staat klimaaktivistische Aktionen auf privatem Grund strafrechtlich verfolgen kann.

Ist dieser Fall ungewöhnlich? Überraschenderweise ist er das nicht. Zwischen 2018 und 2020 waren Klimaaktivisten in der Schweiz für viele spektakuläre Aktionen bekannt, wie Tennis spielen in Regionalbanken oder den Zugang zu Shoppingzentren blockieren. Diese Aktionen führten zu Hunderten von Strafverfahren, die nun die Gerichte beschäftigen.

Die erklärten Ziele der Aktivisten sind klar: Sie wollen die Klimapolitik durch Gerichtsverfahren vorantreiben. Haben sie hierbei Erfolge erzielt? Teilweise ja. In Straßburg erzielten sie einen bemerkenswerten Sieg, als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Schweiz rügte, weil sie nicht ausreichend gegen den Klimawandel unternimmt.

Allerdings ist die Rechtsprechung des Schweizer Bundesgerichts undifferenziert. Regelmäßig wird darauf hingewiesen, dass der Staat einer gewissen Toleranz gegenüber gewaltlosen, unbewilligten Demonstrationen haben muss. Doch sobald diese den Alltag anderer übermäßig einschränken, werden sie rechtlich verfolgt. Die Richter betonen, dass sich Aktivisten nicht auf einen "Klimanotstand" berufen können, um mögliche Straftaten zu rechtfertigen.

Das Bundesgericht stellt somit klar, dass es die Grenze zwischen Recht und Politik unerschütterlich wahrt und nicht für politische Ziele instrumentalisiert werden kann. Dies könnte weitreichende Auswirkungen auf die zukünftigen Strategien von Klimaaktivisten haben, die nun überlegen müssen, wie sie ihre Botschaften rechtlich und wirksam verstärken können, ohne gegen die Gesetze zu verstoßen.

Bundesgericht 6B_696/2023.