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Lego: Klage gegen Hersteller wegen unzulässigem Vergleich mit Betonblöcken

2025-03-29

Autor: Mia

Lego, der berühmte dänische Spielzeughersteller, hat Klage gegen das niederländische Unternehmen Betonblock eingereicht. Der Grund? Betonblock verwendet Produkte, die nicht nur ähnlich wie Lego aussehen, sondern deren Werbung auch falsche Assoziationen weckt.

Betonblock, ansässig in Heerhugowaard, stellt spezielle Gussformen für große Betonblöcke her. Diese werden nicht nur zur Sicherung von Veranstaltungen, sondern auch als Straßensperren eingesetzt. Die formschönen Blöcke sind mit Noppen ausgestattet, die sie stapelbar machen, und erinnern auf den ersten Blick an die kleinen bunten Bauklötze aus Dänemark. Allerdings sind sie maßgeblich schwerer und für ganz andere Zwecke gedacht.

Marketingdirektor Sander Tacx musste sich immer wieder mit Kundenanfragen auseinandersetzen, die fragten, ob Betonblock Formen für Lego-Betonsteine anbietet. Diese Verwechslung kam nicht von ungefähr, da das Unternehmen selbst ähnliche Vergleiche in ihrer Werbung anstellt.

Lego sieht hierin jedoch einen gravierenden Verstoß gegen seine Markenrechte. Laut ihrem Anwalt Jeroen Boelens beeinträchtigt die Nutzung des Namens „Lego“ durch Dritte den Ruf des Unternehmens. „Eine Wortmarke genießt rechtlichen Schutz, und andere können den Namen nicht zu kommerziellen Zwecken verwenden“, erklärte Boelens.

Der Anwalt der Bettunblock, Jesse Hofhuis, kontert jedoch, dass der Begriff „Betonblock“ in der Branche bereits seit Jahren gebräuchlich ist und fragt sich, warum Lego plötzlich so schnell juristisch vorgeht. Letztlich sind die Blockprodukte von Betonblock für Kinder absolut uninteressant; ein 2500 Kilo schwerer Betonblock würde wohl kaum das Herz eines Kindes höher schlagen lassen.

Nicht die erste rechtliche Auseinandersetzung für Lego: Bereits in der Vergangenheit musste sich das Unternehmen gegen verschiedene Konkurrenten zur Wehr setzen. Im letzten Jahr gewann Lego einen Prozess gegen einen Unternehmer aus Groningen, der seine eigenen „Lego“-Eisenbahn-Bausätze anbot. Zudem klagte Lego gegen die niederländische Haushaltswarenkette Wibra, weil deren Produkte zu sehr an Lego erinnerten.

Die Frage bleibt: Ist Lego überreagierend oder müssen Markenrechte rigoros geschützt werden? Die Meinungen zu dieser Klage gehen weit auseinander. Sehen wir hier einen legitimen Schutz von geistigem Eigentum oder einfach nur unbegründete Schikane? Eines ist sicher: Dieser Rechtsstreit wird nicht das letzte Wort über die Zukunft der Markenvergleiche in der Bauindustrie sein!