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Obergericht Zürich: Frau verweigert Einschläferung ihres kranken Terriers – Aufregung in der Tierschutzgemeinde!

2025-01-08

Autor: Gabriel

Fallbeschreibung

In einem aufsehenerregenden Fall musste sich eine 47-jährige Hundehalterin vor dem Obergericht des Kantons Zürich verantworten. Der Grund: Ihre todkranke Yorkshire-Terrier-Hündin Cara, die unter schweren gesundheitlichen Problemen litt, wurde nicht rechtzeitig eingeschläfert. Laut den Behörden habe die Beschuldigte das Tier "unnötig lange leiden lassen".

Gesundheitliche Probleme der Hündin

Am 16. Dezember 2021 stellte der Tierarzt fest, dass die elfjährige Hündin hochgradig abgemagert war, unter einem Nierentumor litt und zudem gelähmt war. Der Tierarzt empfahl dringend, die Hündin einzuschläfern, doch die Hundehalterin weigerte sich, trotz einer zweiten ärztlichen Meinung. Das zuständige Veterinäramt musste schließlich am 14. Januar 2022 eingreifen und die Hündin erlösen.

Zweiter Yorkshire-Terrier

Im Verlauf des Verfahrens stellte die Staatsanwaltschaft fest, dass die Frau auch für ihren zweiten Yorkshire-Terrier, der ebenfalls leidend war, nicht die notwendigen Maßnahmen ergriff. Er wurde später beschlagnahmt und musste Monate später euthanasiert werden.

Urteile der ersten Instanz

Die erste Instanz, das Bezirksgericht Dielsdorf, verurteilte die Hundehalterin zu einer bedingten Geldstrafe sowie zu einer Busse von 500 Franken. Dieses Urteil wurde von der Staatsanwaltschaft als zu milde kritisiert; sie forderte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten und eine höhere Geldstrafe. Die Staatsanwältin beschrieb die Qualen des Hundes, der an Metastasen litt und bewegungsunfähig war.

Verteidigung der Hundehalterin

Die Verteidigung hingegen argumentierte, dass die Frau aus einem innigen Wunsch heraus handelte, ihre geliebten Hunde so lange wie möglich am Leben zu halten. Ihr Anwalt bezeichnete die Anklage als übertrieben und betonte die enge Bindung der Frau zu ihren Tieren.

Entscheidung des Obergerichts

Das Obergericht bestätigte die Geldstrafe, erhöhte jedoch die Bußgelder auf 1.000 Franken. Es entschied, dass es sich nicht um Tierquälerei handelte, sondern um Vernachlässigung. Der Richter stellte fest, dass die Frau psychisch und physisch überfordert war.

Konsequenzen für die Hundehalterin

Zusätzlich wurde der Hundehalterin ein Tierhalteverbot auferlegt. Sie lebt von Sozialhilfe und gibt an, momentan aufgrund ihrer schlechten Gesundheit keine Tiere betreuen zu können.

Gesellschaftliche Reaktionen und Bedeutung des Falls

Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die notwendige Sensibilisierung für Tierschutzfragen in der Gesellschaft. Viele Tierliebhaber zeigen sich entsetzt über die Entscheidung, die als milde empfunden wird. Die Diskussion darüber, wo die Grenzen zwischen tierliebe und verantwortungsbewusster Tierhaltung liegen, ist in vollem Gange. Tierschutzorganisationen rufen dazu auf, strenger gegen Vernachlässigung von Tieren vorzugehen und die Stimme für leidende Tiere zu erheben. Der Fall Cara könnte somit als Wendepunkt in der Diskussion um Tierschutzgesetze in der Schweiz angesehen werden.