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Pädophilie und Menschenhandel: Luzerner Mann vor Gericht wegen sexueller Ausbeutung von Kindern

2024-12-03

Autor: Nina

Ein 74-jähriger Schweizer steht seit Dienstag vor dem Luzerner Kriminalgericht, um sich wegen Menschenhandels und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu verantworten. Der Angeklagte hat teilweise gestanden und zeigt sich bereit, sich einer Therapie zu unterziehen.

Er betonte, dass er schlechter dargestellt werde, als er sei, und kritisierte die Staatsanwaltschaft für ihre Behauptungen. Sein Verteidiger argumentierte, dass die Vorwürfe auf fehlenden Beweisen basieren. Der Angeklagte gab an, keine Möglichkeit zu haben, sich bei den betroffenen Kindern zu entschuldigen, da er keinen Kontakt zu ihnen habe.

Die ersten Delikte ereigneten sich, als die betroffenen Jungen neun bzw. elf Jahre alt waren. Laut Anklage forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 12 Jahren sowie eine ordentliche Verwahrung, da die Taten über einen längeren Zeitraum von 2015 bis 2022 stattfanden.

Die Anklage geht davon aus, dass der Mann in diesem Zeitraum mehrere Jungen, darunter sieben Brüder, anlockte und sie teilweise gegen Bezahlung zu sich nach Hause brachte. Dort soll er sie sexuell ausgebeutet haben, indem er sie zu sexuellen Handlungen zwang und diese teilweise filmte.

Der Beschuldigte lernte die Eltern der Kinder über einen Vermittler kennen. Dabei gab er an, den finanziell schwach gestellten Familien aus der Slowakei mit Geld geholfen zu haben, was er jedoch leugnete, dass dies für sexuelle Handlungen geschehen sei. Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass der Angeklagte das Alter der Kinder kannte und in der Lage war, sie zu manipulieren.

Im Prozess gestand der Angeklagte, mit zwei der Jungen sexuelle Handlungen vollzogen zu haben, stritt jedoch die Vorwürfe des Menschenhandels ab. Es stellte sich heraus, dass er bereits 2006 wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden war. Nach Angaben von Experten besteht jedoch eine hohe Rückfallgefahr.

Ein Gutachter erklärte, dass die Therapie, die der Mann seit 2006 durchlaufen hatte, nicht ausreichend war, um seine pädophilen Neigungen zu behandeln. Die Einschätzung des Gutachters besagt, dass eine ambulante Therapie nicht ausreichend sei und eine stationäre Verwahrung die einzige Option darstelle.

Die Staatsanwaltschaft wird im Schlussplädoyer auf die Notwendigkeit einer harten Bestrafung hinweisen, da die Taten als schwere Gewaltdelikte betrachtet werden sollten. Das Urteil wird am 4. Dezember um 17 Uhr erwartet. Eine umfassende Debatte über den Umgang mit Pädophilie und den Schutz von Kindern wird die Gesellschaft weiterhin beschäftigen.