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Revolutionäre Lösung in Solothurn: Sterbehilfe aus dem Ausland kostenfrei?

2024-12-03

Autor: Lara

Im Jahr 2022 haben in der Schweiz nahezu 1600 Menschen Sterbehilfe in Anspruch genommen. Ein nicht unerheblicher Teil dieser Personen stammt aus dem Ausland und reist gezielt in die Schweiz, um hier ihre letzten Wünsche zu verwirklichen. Dies liegt daran, dass die Beihilfe zum Suizid in der Schweiz unter gewissen Umständen legal ist, während sie in vielen anderen Ländern mit strikten Gesetzen geahndet wird.

Doch dieser 'Sterbetourismus' bringt erhebliche Kosten mit sich. Die Kantone haben nun begonnen, sich mit diesen finanziellen Belastungen auseinanderzusetzen. Besonders der Kanton Solothurn hat einen innovativen Ansatz gefunden, um die Kosten zu senken. Die Lösung? Videobeweise und die Rückverlagerung der Kosten auf die Sterbewilligen.

In Nunningen, im Kanton Solothurn, ist seit Februar ein Verein namens Pegasos aktiv. Dieser organisiert Freitodbegleitungen in einem ehemaligen Landgasthof im malerischen Jura-Gebirge von Solothurn. Hier wird mittels einer Infusion eine tödliche Dosis Natrium Pentobarbital verabreicht – ein äußerst umstrittenes, aber legale Vorgehen in der Schweiz.

Finanzielle Auswirkungen der Sterbehilfe

Jeder Fall der Sterbehilfe generiert Kosten von rund 3000 Franken für den Kanton Solothurn. Bei einem assistierten Suizid handelt es sich um einen besonderen Todesfall, der eine gründliche Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft nach sich zieht. Dies umfasst Polizeieinsätze, Obduktionen und weitere bürokratische Schritte, was die jährlichen Kosten des Kantons auf etwa 660.000 Franken ansteigen lässt.

Laut der „Schweiz am Wochenende“ zählte Pegasos seit seiner Gründung zwei solche Todesfälle pro Woche und plant, im Jahr 2024 mit etwa 220 Todesfällen zu rechnen.

Eine neue Strategie zur Kostensenkung

Um die finanziellen Belastungen zu verringern, hat Solothurn eine Vereinbarung zwischen Polizei, Staatsanwaltschaft, dem Institut für Rechtsmedizin und Pegasos getroffen. Zukünftig wird Pegasos jeden Todesfall melden, jedoch wird die Polizei nicht mehr zu jedem Vorfall ausrücken. Stattdessen dokumentiert Pegasos den Vorgang mittels Videoaufzeichnungen, die an die Staatsanwaltschaft übermittelt werden. Die Aufzeichnungen zeigen, wie die Sterbewilligen selbst die Infusion bedienen, was die Beweisführung für die Strafverfolgungsbehörden vereinfacht.

Zudem übernimmt Pegasos die Transportkosten der Verstorbenen in die Rechtsmedizin nach Basel, um erneut die Finanzlast zu verringern.

Bedenken hinsichtlich der Videoaufzeichnungen

Den Behörden ist bewusst, dass es theoretisch Möglich ist, Videos zu manipulieren, jedoch glauben sie, dass diese Maßnahme die Beweislage erheblich verbessert. Die Videos werden sicher und datenschutzkonform übermittelt.

Stichprobenkontrollen sind ebenfalls vorgesehen. Die Staatsanwaltschaft hat jederzeit die Möglichkeit, unangekündigte Kontrollen im Sterbezimmer durchzuführen, um die ordnungsgemäße Durchführung der Freitodbegleitungen zu gewährleisten.

Im Kanton Basel-Landschaft sind ähnliche Probleme aufgekommen, wo viele Sterbewillige aus dem Ausland kamen. Die Diskussion um die Kostenübernahme für die Strafverfahren durch den Staat hat gezeigt, dass die bisherigen Regelungen nicht ausreichen. In diesem Kanton lag die Zahl der Freitodbegleitungen bei 340, wovon 284 ausländische Personen waren.

Die Veränderungen im Kanton Solothurn könnten ein Modell für andere Kantone in der Schweiz darstellen, die möglicherweise ähnliche Lösungen zur Bewältigung ihrer finanziellen Herausforderungen in Bezug auf die Sterbehilfe entwickeln.