Sammelklage gegen Facebook: So können Millionen Nutzer bis zu 100 Euro erhalten!
2024-12-09
Autor: Mia
Nach langem Warten könnte der Facebook-Mutterkonzern Meta nun zur Kasse gebeten werden! 2021 wurden die Daten von etwa 533 Millionen Facebook-Nutzern aus 106 Ländern ins Internet geleakt. In Deutschland betrifft das rund sechs Millionen Menschen, die nun die Möglichkeit haben, Schadenersatz in Höhe von bis zu 100 Euro zu fordern. Die Verbraucherzentrale hat eine Sammelklage angekündigt, die für alle Teilnehmer kostenlos ist.
Es gab lange Unklarheiten darüber, unter welchen Voraussetzungen Nutzer Schadenersatz fordern können. Einige deutsche Anwälte hatten bereits mit Klageangeboten geworben und sogar bis zu 1500 Euro als Entschädigung in Aussicht gestellt. Doch Vorsicht: Es gibt einige große Hürden. Zum einen ist ein Rechtsstreit ohne Rechtsschutzversicherung mit einem hohen Kostenrisiko verbunden, da Meta in vielen Fällen erfolgreich war und die Klagen als unbegründet abtut. Zum anderen gab es bisher in Einzelfällen nur höchste Entschädigungen von 1000 Euro.
Am 20. November entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass es ausreichend ist, nachzuweisen, dass man zu den Opfern des Datenlecks gehört. Das Gericht stellte klar, dass es nicht notwendig ist, die missbräuchliche Verwendung der Daten nachzuweisen oder besondere Nachteile wie psychische Belastungen darzulegen (Az. VI ZR 10/24). Allerdings wurde von den Richtern auch betont, dass der Schadenersatz im Falle eines bloßen Kontrollverlusts begrenzt ist, wobei 100 Euro als Orientierungswert genannt wurden. Sollten Betroffene jedoch psychische oder emotionale Beeinträchtigungen aufgrund des Vorfalls erlitten haben, könnte der Betrag entsprechend höher ausfallen.
Obwohl die Auszahlung von bis zu 100 Euro für jeden betroffenen Facebook-Nutzer nicht endgültig garantiert ist, wird sie durch das BGH-Urteil sehr wahrscheinlich. Wer an der Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (Vzbv) teilnehmen möchte, muss voraussichtlich bis Anfang 2024 warten, bis das Klageregister vom Bundesamt für Justiz geöffnet wird. Interessierte können sich bereits jetzt für den News-Alert der Vzbv anmelden, um direkt Informationen über aktuelle Entwicklungen rund um die Sammelklage zu erhalten. Sie werden beispielsweise informiert, sobald das Klageregister verfügbar ist und sie sich der Klage anschließen können.
Bist du von diesem Datenleck betroffen? Der Schaden könnte dir zustehen!