Schockierende Enthüllungen: Ex-Politiker in über 21 Monaten U-Haft wegen sexueller Handlungen mit Kindern
2025-01-08
Autor: Laura
Ein ehemaliger Großrat der Aargauer SVP sieht sich schweren Vorwürfen gegenüber und muss weiter in Untersuchungshaft bleiben. Der 52-jährige Politiker wurde im September 2023 verhaftet, nachdem er verdächtigt wurde, sexuelle Handlungen mit Kindern vorgenommen zu haben.
Nach der Festnahme wurde seine U-Haft zunächst auf einen Zeitraum von drei Monaten angesetzt, jedoch kam es seitdem immer wieder zu Verlängerungen. Aktuell wurde die Untersuchungshaft auf insgesamt 21 Monate ausgedehnt, ein äußerst seltener Vorgang in der Schweiz, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft bestätigt hat.
Die Hintergründe der langen U-Haft liegen laut Staatsanwaltschaft in der Komplexität des Falles. Sie führt aus, dass die genauen Details zum laufenden Verfahren aus ermittlungstaktischen Gründen nicht offengelegt werden können. Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, erklärte, dass für eine so lange U-Haft ein dringender Tatverdacht erforderlich sei.
Untersuchungshaft in der Schweiz wird verhängt, wenn die Gefahr besteht, dass der Beschuldigte fliehen könnte oder Beweismittel vernichtet werden könnten. Es gibt keine festgelegte Höchstgrenze für die Dauer der U-Haft, jedoch ist die maximale Dauer in der Regel an die zu erwartende Strafe gebunden.
Derartige längerfristige U-Haft-Anordnungen sind in der Praxis äußerst ungewöhnlich, insbesondere wenn man bedenkt, dass die Staatsanwaltschaft von einer signifikanten Erhöhung der zu erwartenden Strafe ausgeht. Dies deutet darauf hin, dass die Vorwürfe nicht leichtfertig sind und das Ermittlungsverfahren in vollem Gange ist.
Die Staatsanwaltschaft schätzt die Beweislage als sehr ernst nahm, was in solchen Fällen nicht nur zur Aufrechterhaltung der U-Haft führt, sondern auch die Möglichkeit weiterer rechtlicher Schritte zur Folge haben könnte. Der ehemalige Politiker, der nach seiner Verhaftung aus dem Aargauer Kantonsparlament zurückgetreten ist, sieht sich nun einem potenziell gravierenden Strafmaß gegenüber.
Für den nun inhaftierten Ex-Großrat gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Gerichtsprozess stattfindet. Ein genaues Datum für diesen Prozess ist derzeit jedoch noch nicht bekannt. Die anhaltenden Ermittlungen werfen nicht nur ein Schatten auf die Karriere des Politikers, sondern lösen auch weitreichende gesellschaftliche Diskussionen über den Umgang mit sexualisierten Delikten und den Schutz von Kindern aus.