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Schockierende Urteile nach Neonazi-Treffen in Rüti ZH: Gericht spricht Urteil gegen zwei Männer

2025-01-08

Autor: Nina

In einem skandalösen Urteil hat das Bezirksgericht Hinwil ZH zwei mutmaßliche Organisatoren eines Neonazi-Treffens in Rüti ZH verurteilt. Die Männer erhielten bedingte Geldstrafen von 110 und 100 Tagessätzen zu je 100 Franken. Bemerkenswert ist, dass sich die Beschuldigten während des gesamten Verfahrens nicht zu den Vorwürfen äußerten.

Das besagte Treffen fand im Juni 2022 statt und zog die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich, als ein Anwohner antisemitische und nationalsozialistische Parolen vernahm und daraufhin die Behörden alarmierte. Laut Polizeiberichten waren insgesamt 57 Teilnehmer anwesend, was auf die besorgniserregende Anziehungskraft solcher extremistischen Versammlungen hinweist.

Der Richter stellte fest, dass einer der Beschuldigten die Hütte, in der das Treffen stattfand, angemietet hatte. Die Beweise für die Organisation des Treffens waren eindeutig, da entsprechende Korrespondenz auf dem Computer des Verurteilten gefunden wurde. Sein Komplize wurde am folgenden Tag für Aufräumarbeiten und einen Kontrollgang mit dem Vermieter angetroffen.

Zusätzlich zu den Geldstrafen verhängte das Gericht Bußgelder von 2.300 und 2.000 Franken, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Die maximale Probezeit von fünf Jahren für einen der beiden Männer soll ebenfalls den gleichen Zweck erfüllen. Über die Erstellung von DNA-Profilen, welche ebenfalls angeordnet werden könnten, entschied das Gericht jedoch negativ. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und wird wohl in eine Berufung gehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor deutlich höhere Geldstrafen gefordert, da die beiden Männer für die Durchführung eines Neonazi-Abends verantwortlich gemacht wurden. Der 30-Jährige war in der Angelegenheit nicht nur der Hauptverantwortliche, sondern hatte auch bei der Polizei falsche Informationen gegeben.

Besonders aufschlussreich ist, dass der zweite Beschuldigte bereits mehrfach vorbestraft ist, weshalb der Staatsanwalt erwog, eine frühere bedingte Vorstrafe zu widerrufen. Der Richter entschied jedoch, dass die Vorstrafen in diesem speziellen Fall nicht relevant genug waren, um eine solche Maßnahme zu rechtfertigen.

Ein weiterer Punkt, der während des Prozesses diskutiert wurde, war die Behauptung der Verteidiger, dass lediglich ein „Lied mit rassistischen Parolen“ während des Treffens gehört wurde. Der Richter war jedoch anderer Meinung und wies darauf hin, dass die Hütte unter falschen Vorwand angemietet wurde und die anwesende Band, Oidoxie, eindeutig rechtsextrem ist.

Die Verteidiger versuchten auch, die öffentliche Relevanz der Veranstaltung in Frage zu stellen, doch der Staatsanwalt stellte klar, dass Teilnehmer aus verschiedenen Kantonen und sogar aus dem Ausland angereist waren, um an dem Treffen teilzunehmen. Dies, gekoppelt mit den gehäuft erlebten antisemitischen Parolen, führte dazu, dass das Gericht einer privaten Natur der Versammlung widersprach. Der Richter wiederholte, dass es von einem privaten Abend im Freundeskreis nicht die Rede sein könne. Die besorgniserregende Verbreitung solcher Ideologien bleibt ein zentrales Thema der gesellschaftlichen Debatte in der Schweiz.