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Skandal in Genf: Geheimdienst überwacht die Große Moschee

2025-04-24

Autor: Alina

Die umstrittene Moschee im Fokus der Sicherheitsbehörden

Die Große Moschee von Genf, oft als Keimzelle des Terrorismus bezeichnet, steht im Zentrum eines brisanten Überwachungsskandals. Hier soll der einstige IS-Rekrut Daniel D. die ersten Schritte in die Radikalisierung gemacht haben. Mit gerade mal 20 Jahren schloss er sich dem Terrornetzwerk an und wurde zu einem der gefürchtetsten Dschihadisten der Schweiz. Während seiner Zeit in Syrien verlor er einen Freund, der im Kampfgebiet fiel. Heute sitzt er unter dürftigen Bedingungen in einem syrischen Gefängnis und wartet vergeblich auf Hilfe aus der Heimat.

Überwachung von Schlüsselpersonen

Die Ereignisse nahmen 2015 ihren Lauf, als zwei Personen aus der Moschee nach Syrien reisten. Dies führte dazu, dass der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) die Schlüsselfiguren der Moschee ins Visier nahm. Mit einer Kapazität von 1500 Gläubigen ist sie die größte in der Schweiz, und ihr Bau wurde von Saudi-Arabien finanziert.

Der Sicherheitschef im Verdacht

Ein auffälliger Akteur in dieser Geschichte ist der Sicherheitschef der Moschee, der 2016 eingestellt wurde. Er ist ein Franzose mit Grenzgängerbewilligung und steht auf einer Liste des französischen Innenministeriums von Personen, die als Bedrohung für die Staatssicherheit gelten. Er hatte die Kontrolle darüber, wer die Moschee betrat und verließ und war auch verantwortlich für den Zugang zu einem Untergeschoss, in dem sich fundamentalistische Kreise trafen.

Schweizer Behörden und ihre Handlungsunfähigkeit

Trotz der besorgniserregenden Situation waren die Schweizer Behörden machtlos. Da sie keine konkreten Beweise für ein Verbrechen fanden, war eine polizeiliche Intervention nicht möglich. Die wahrgenommene Gefahr, die von der Moschee ausging, war einfach zu vage, um Maßnahmen zu rechtfertigen.

Die Einführung des neuen Nachrichtendienstgesetzes

Um solche Situationen zu entschärfen, stimmte die Schweizer Bevölkerung 2016 für ein neues Nachrichtendienstgesetz. Die Abstimmung war umstritten, da Gegner vor einem Überwachungsstaat warnte. Doch 65 Prozent der Wähler vertrauten den Absichten des NDB.

Erste Anwendung des neuen Gesetzes

Am 1. September 2017 trat das neue Gesetz in Kraft. Nur vier Tage später beantragte der NDB eine rückwirkende Überwachung des Sicherheitschefs der Genfer Moschee, um Informationen über fünf Telefonnummern zu erhalten, die er verwendet hatte. Die Provider sollten mitteilen, mit wem er in den letzten sechs Monaten kommuniziert hatte. Allerdings wurden die Inhalte dieser Gespräche nicht erfasst.

Gericht bestätigt Überwachung

Eine Einzelrichterin des Bundesverwaltungsgerichts gab der Maßnahme grünes Licht und entschied in einem abhörsicheren Raum, dessen Reinigung sie selbst übernahm. Ihre Entscheidungen blieben geheim, um die Operation zu schützen. Auch der damalige Verteidigungsminister Guy Parmelin billigte die Überwachung.

Keine belastenden Beweise gefunden

Leider brachte die Überwachung keine belastenden Beweise ans Licht. Der Sicherheitschef kommunizierte offenbar nicht mit bekannten Terrorunterstützern.

Beschwerde und Gerichtsurteil

Der Sicherheitschef erfuhr von der Überwachung und reichte eine Beschwerde ein. Dies ist die erste dieser Art, die vor einem Gericht behandelt wird. Im Gegensatz zum ursprünglichen Fall muss das Gericht sein Urteil publizieren. Der Prozess zog sich über Jahre, da der NDB zu Beginn zu wenige Dokumente vorlegte.

Ein Insider beim NDB?

Interessanterweise stellte sich durch die Beschwerde heraus, dass der Sicherheitschef zeitweise sogar für den NDB arbeitete und Informationen über verdächtige Personen in der Moschee weitergab. Heute hat er seine Rolle in der Moschee aufgegeben und die Überwachung bleibt ein eindrückliches Beispiel für die Herausforderungen des Schweizer Sicherheitsapparats.