Skandal um Bündner Richter: Erstmals wegen beleidigendem Kommentar verurteilt!
2024-11-29
Autor: Emma
In einem bemerkenswerten Fall hat ein ehemaliger Richter aus dem Kanton Graubünden, der vor einigen Monaten aus seinem Amt ausgeschieden ist, eine Strafanzeige eingereicht. Hintergrund ist ein beleidigender Kommentar, der vor etwa zwei Jahren auf dem Online-Portal «Inside Justiz» veröffentlicht wurde. Der Kommentar bezeichnete den Richter als «arroganten Grosskotz, ein Secondo, in dessen Heimat Vergewaltigungsdelikte wohl keine grosse Sache sind». Die Redaktion des Portals hat die beleidigende Äusserung allerdings nach zwei Tagen gelöscht.
Die Staatsanwaltschaft St. Gallen nahm das Verfahren auf, nachdem die Strafanzeige einging. Durch die Zusammenarbeit mit dem Internetprovider von «Inside Justiz» wurden die Behörden in der Lage, die IP-Adresse, die zu dem Kommentar führte, sowie die hinterlegte E-Mail-Adresse und die Art des verwendeten Gerätes zu ermitteln. Die Spur führte zu einem 72-jährigen Mann in Chur. Aber die Freude über den Fortschritt währte nicht lange: Swisscom informierte die Staatsanwaltschaft, dass keins der drei Mobiltelefone des Verdächtigen mit der relevanten IP-Adresse verbunden war, als der Kommentar verfasst wurde. Das einzige verbleibende Indiz war die E-Mail-Adresse, die jedoch aufgrund fehlender Überprüfungen auf dem Portal leicht von jedem genutzt werden konnte. Dies erschwerte die weiteren Ermittlungen erheblich.
Trotz der unzureichenden Beweislage wurde der 72-jährige Churer im Oktober 2024 durch einen Strafbefehl verurteilt. Laut Informationen des «Tages-Anzeiger» muss er nun eine bedingte Geldstrafe von 6400 Franken sowie eine Busse von 1600 Franken zahlen. Hinzu kommen Verfahrenskosten und Gebühren in Höhe von 2375 Franken, was insgesamt zu einem Betrag von 3975 Franken führt, der mit dem Urteil übermittelt wurde.
Dieser Fall wirft grundlegende Fragen über die Grenzen der Meinungsfreiheit und die Verantwortung im Internet auf. Experten fordern, dass Online-Portale strengere Maßnahmen zur Verifizierung von Nutzerdaten einführen sollten, um solchen Vorfällen vorzubeugen. Der Fall könnte weitreichende Konsequenzen für die rechtlichen Rahmenbedingungen im Umgang mit Online-Kommentaren und Beleidigungen haben.