Ständerat beschließt revolutionäre Betreuungszulage für Kita-Kinder
2024-12-11
Autor: Luca
Der Ständerat hat kürzlich entschieden, eine Betreuungszulage einzuführen, um Eltern finanziell zu entlasten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kosten für Kita-Plätze für Kinder bis zu acht Jahren zu reduzieren. Die Finanzierung dieser Zulage wird den Kantonen überlassen, während der Ständerat Bundesbeiträge ablehnte.
Die Gesetzesänderungen zur Einführung dieser Zulage wurden am Mittwoch mit einer klaren Mehrheit von 27 zu 14 Stimmen angenommen, während die Vertreter von SVP und FDP größtenteils dagegen stimmten. Der Nationalrat, der zuvor einen Bundesbeitrag beschlossen hatte, muss sich nun erneut mit der Thematik befassen. Im März 2023 entschied der Nationalrat, dass der Bund vier Jahre lang bis zu 20 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Eltern für einen Betreuungsplatz übernehmen sollte, was jährlich etwa 710 Millionen Franken kosten würde.
Die Betreuungszulage beträgt mindestens 100 Franken pro Monat für Kinder, die an einem Tag pro Woche in einer Kita betreut werden. Diese Summe erhöht sich um 50 Franken für jeden weiteren halben Betreuungstag. Wichtig zu erwähnen ist, dass für Kinder mit Behinderungen eine höhere Zulage vorgesehen ist, um den zusätzlichen Aufwand für die Betreuung zu berücksichtigen.
Allerdings gibt es auch Einschränkungen: Der Ständerat lehnte einen Antrag zur Erhöhung der Zulage für Eltern von Kleinkindern bis zu 18 Monaten ab. Auch die Betreuung durch Großeltern oder andere Personen außerhalb von Institutionen wird von dieser Regelung ausgeschlossen. Jakob Stark von der SVP äußerte, dass dies diskriminierend sei.
Besonders kontrovers war die Entscheidung, dass Kinder, die im Ausland, zum Beispiel von Grenzgängern, betreut werden, keine Anspruch auf diese Zulagen haben. Die Ständeratsmitglieder ignorierten Warnungen von Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider, die vor potenziellen Verletzungen des Freizügigkeitsabkommens warnte.
Die Finanzierung liegt somit in der Verantwortung der Kantone, was bedeutet, dass sie die Zulagen ähnlich wie Familienzulagen regeln müssen. Eine Minderheit um Andrea Gmür-Schönenberger (Mitte/LU) forderte, dass der Bund bis zu 200 Millionen Franken beisteuert, falls auch die Kantone mitzahlen - eine Idee, die jedoch abgelehnt wurde.
Obwohl die Absicht besteht, durch diese Regelung mehr Eltern in die Erwerbstätigkeit zu bringen, wird kritisiert, dass es keine geeigneten Programmvereinbarungen mit den Kantonen gibt, um insbesondere ländliche Gebiete und spezielle Angebote für Kinder mit Behinderungen zu unterstützen.
Die Vorlage wird als indirekter Gegenvorschlag zur Kita-Initiative betrachtet, die verlangt, dass Eltern maximal zehn Prozent ihres Einkommens für Kita-Plätze ausgeben müssen. Dies könnte eine entscheidende Wende im Schweizer Kita-System darstellen und den Druck auf die Schulden der Familien erheblich reduzieren.
In einer Zeit, in der der Druck auf Familien und die Lebenshaltungskosten stetig steigen, wird die Einführung dieser Zulage beobachtet - wird sie dazu führen, dass mehr Eltern arbeiten können? In den kommenden Debatten wird es entscheidend sein, eine faire und tragbare Lösung zu finden, die alle Beteiligten berücksichtigt.