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Überraschendes Urteil: Zürcher Obergericht stoppt Cum-Ex-Verfahren gegen Eckart Seith

2024-12-12

Autor: Mia

Ein bedeutender Rückschlag für die Zürcher Staatsanwaltschaft – das Zürcher Obergericht hat das Verfahren gegen den deutschen Cum-Ex-Aufklärer Eckart Seith kürzlich eingestellt. Die Entscheidung kam für viele überraschend und wirft Fragen über die Integrität und Methodik der Anklage auf.

Im Urteil wies der Oberrichter darauf hin, dass ein ehemaliger Staatsanwalt befangen war und nicht die notwendige Unvoreingenommenheit zeigte. Dies führte dazu, dass Seith und seinen Mitbeschuldigten wesentliche Rechte, wie das Akteneinsichtsrecht, vorenthalten wurden. Der Richter erklärte: „Das war kein Versehen, sondern ein klarer Verstoß gegen die Regeln einer korrekten Verfahrensführung.“ Die Beweise gegen Seith können nun nicht verwendet werden, und die Rückweisung des Falls an die Staatsanwaltschaft wird vom Obergericht ausgeschlossen, da der Fall mittlerweile zehn Jahre alt ist.

Trotz der aktuellen Entscheidung ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft das Urteil an das Bundesgericht weiterzieht. Eine ähnliche Situation ist bereits vor drei Jahren aufgetreten, als das Verfahren ebenfalls aufgrund von Befangenheit eingestellt wurde.

Eckart Seith, der in der Vergangenheit wegen Wirtschaftsspionage und Verstößen gegen das Bankengesetz angeklagt war, wird vorgeworfen, interne Dokumente der Schweizer Bank J. Safra Sarasin beschafft und an deutsche Ermittler weitergegeben zu haben. Eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren wurde gefordert, doch das Bezirksgericht Zürich sprach Seith im April 2019 von der Wirtschaftsspionage frei und verurteilte ihn lediglich zu einer bedingten Geldstrafe.

Das Verfahren hat im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal in Deutschland weitreichende Folgen. Laut Schätzungen hat der Fiskus durch diesen Steuertrick einen Schaden in Milliardenhöhe erlitten. Der Trick sah vor, dass Aktien um den Dividendenstichtag zwischen mehreren Beteiligten hin- und hergeschoben wurden, um Steuerrückerstattungen zu erschleichen, die nie gezahlt worden waren. Die Machenschaften des Cum-Ex-Systems haben nicht nur den deutschen Staat, sondern auch viele Anleger, darunter prominente Unternehmer wie den Drogeriekönig Erwin Müller, erheblich geschädigt.

Müller verklagte schließlich die Schweizer Bank wegen falscher Beratung und erhielt 2017 vor dem Landgericht Ulm 45 Millionen Euro Schadenersatz zugesprochen. Der Cum-Ex-Steuertrick ist mittlerweile gesetzlich verboten, dennoch bleibt die Debatte über die Aufarbeitung dieser Steuervergehen und deren rechtlichen Konsequenzen für die beteiligten Akteure aktuell. Wie es mit den Ermittlungen und der inzwischen notorischen Figur Eckart Seith weitergeht, bleibt abzuwarten.