
Zwangsausschaffungen: Nationalräte wollen Tranquilizer zur Anwendung bringen
2025-03-28
Autor: Alina
Die Nationalratskommission hat einem Vorschlag des SVP-Nationalrates Beni Fischer zugestimmt, der es ermöglichen soll, bei Zwangsausschaffungen Betäubungsmittel einzusetzen. Dieses umstrittene Vorhaben zielt darauf ab, Widerstand von renitenten Personen gegen eine Ausschaffung zu verhindern.
Bislang dürfen Beruhigungsmittel nur bei medizinischen Indikationen verabreicht werden, doch zukünftig soll der Einsatz als ultima Ratio erlaubt sein, wenn Gefahr für die eigene oder die Sicherheit anderer besteht. Die zuständigen Behörden sollen damit in der Lage sein, umstrittene Personen zu sedieren, wenn diese aktiv Widerstand leisten.
Die staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) stimmte mit einer Mehrheit von elf zu neun Stimmen und fünf Enthaltungen für die Initiative. In der Praxis bedeutet dies, dass bei einer Zwangsrückführung, die aus der Schweiz erfolgt, die Beamten unter bestimmten Bedingungen sogar auf Beruhigungsmittel zurückgreifen können.
Aktuell vollzieht das Staatssekretariat für Migration (SEM) die Ausschaffungen gemeinsam mit den Kantonen. Wenn die Betroffenen zustimmen, dürfen sie ohne Begleitung reisen. Bei Widerstand erfolgt eine Begleitung durch zwei zivilen Polizeibeamte. Im Jahr 2024 wurden etwa zwei Drittel der Personen gegen ihren Willen zurückgeführt.
Zur Zeit dürfen Beamte die Widerständigen fesseln, allerdings wird der Einsatz von Betäubungsmitteln aktuell nur in Ausnahmefällen und auf medizinischer Grundlage in Betracht gezogen. Experten warnen jedoch vor einer möglichen Missbrauchsgefahr und betonen, dass der Einsatz von Tranquilizern nicht nur eine Einschränkung der körperlichen Unversehrtheit darstellt, sondern auch gegen menschenrechtliche Standards verstößt.
Der Vorschlag wird von Benjamin Fischer als notwendig erachtet, um die Glaubwürdigkeit der Asylpolitik in der Schweiz zu wahren. Er argumentiert, dass, wenn Zwangsrückführungen aufgrund von physischem Widerstand nicht durchgeführt werden können, dies die rechtsstaatliche Ordnung gefährde.
Kritik kommt jedoch von Amnesty International, die vor den möglichen Menschenrechtsverletzungen warnt und betont, dass der Einsatz von Betäubungsmitteln zur Kontrolle von Personen missbraucht werden könnte. Der Vorschlag wirft somit schwere ethische Fragen auf und könnte ein gefährliches Präzedenzfall in der Schweizer Migrationspolitik darstellen.
In einer laufenden Debatte müsse abgewogen werden, wie human die Maßnahmen zum Vollzug von Ausschaffungen sein können, ohne grundlegende Menschenrechte zu verletzen. Experten raten zu einer transparenten und auf den Schutz von Menschenrechten ausgerichteten Migrationspolitik.
Was denkst du über die Legalisierung von Beruhigungsmitteln bei Zwangsausschaffungen? Ist es ein notwendiger Schritt zur Sicherheit oder ein gefährlicher Eingriff in die Menschenrechte?