EU-Deal: Bundesrat hält die entscheidenden Informationen geheim!
2024-12-28
Autor: Lara
Die NZZ hat sich schnell eine klare Meinung zum kürzlich ausgehandelten Deal zwischen dem Bundesrat und der EU gebildet. Nur Stunden nach der offiziellen Bekanntgabe am 20. Dezember äußerte der Chefökonomen der Zeitung, dass das Abkommen „maximal maßgeschneidert“ sei und der Schweiz eine Integration in den EU-Binnenmarkt ermögliche, die auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten sei. Die ausgehandelte Schutzklausel, die darauf abzielt, die Zuwanderung in die Schweiz zu begrenzen, wurde ebenfalls positiv bewertet.
Doch warum bleibt der Originaltext des Abkommens unter Verschluss? Der Bundesrat hat bisher nur einen Bruchteil der Verhandlungsergebnisse veröffentlicht – gerade einmal fünfzehn Seiten, darunter Medienmitteilungen und stark verkürzte Zusammenfassungen. Lediglich die Spitze des Eisbergs ist also ans Licht gekommen. Laut dem zuständigen Departement für europäische Angelegenheiten (EDA) umfasst das Verhandlungsergebnis jedoch „mehrere hundert Seiten“. Dies wurde auf Anfrage bestätigt.
Die EDA-Sprecherin erklärte, dass die Abkommenstexte nicht geheim seien und nach einer juristischen Prüfung („Legal Scrubbing“) sowie Übersetzung veröffentlicht werden sollen, wobei dies im Rahmen der Eröffnung der Vernehmlassung im Mai oder Juni geschehen soll.
Das Geheimhalten der Originaldokumente hat weitreichende Folgen: Die Bevölkerung, die Politik und die Verbände müssen ihre Meinungen basierend auf unvollständigen Informationen bilden. Gewerkschaftschef Pierre-Yves Maillard kritisierte scharf, dass der Bundesrat den Bürgern nicht die Möglichkeit gibt, sich vollständig zu informieren. Er bezeichnete die Veröffentlichung der verkürzten Faktenblätter als „reine PR-Übung“ und forderte, dass der Bundesrat vollständige Transparenz gewährleistet. „Der Bundesrat muss die Geheimnisse lüften!“, so Maillard.
Die Gewerkschaften betonen, dass es entscheidend ist, den Vertragstext im Detail zu kennen, um den EU-Deal zuzustimmen. Sie verlangen von den Arbeitgebern in der Schweiz, bei den Löhnen Zugeständnisse zu machen, um mögliche negative Auswirkungen des Deals auf den Lohnschutz der Arbeitnehmer auszugleichen. Doch ohne vollständige Vertragsdetails fehlt die nötige Verhandlungsbasis.
FDP-Präsident Thierry Burkart bestätigte ebenfalls, dass es mit den veröffentlichten Informationen unmöglich sei, eine fundierte Meinung zu bilden. Er mahnte an, dass ein rechtlicher Vertrag vollständig bekannt sein muss, um ein Urteil darüber abzugeben – inklusive aller Feinheiten.
Die Beurteilung der Schutzklausel ist ebenfalls unklar. Unabhängige Experten wie die Politologin Nora Meier weisen darauf hin, dass die eigentliche Wirksamkeit der Klausel erst dann beurteilt werden kann, wenn der Bundesrat Informationen über die Bedingungen liefert, unter denen diese in Kraft tritt. Professorin Christa Tobler von der Uni Basel warnt zudem, dass der Bundesrat bislang nicht kommuniziert hat, welche spezifischen Probleme auftreten müssten, damit die Schweiz die Schutzklausel tatsächlich anwenden würde.
Für alle, die auf Klarheit und Transparenz in den Verhandlungen hoffen, bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Ein Deal ohne vollständige Informationen könnte weitreichende, ungeahnte Folgen für die Schweiz und ihre Bürger haben. Bleiben Sie dran, um zu erfahren, wie sich diese Situation entwickeln wird!