EU-Verhandlungen: Schweiz und EU vor Vertragsabschluss
2024-12-07
Autor: Emma
In nur zwei Wochen könnte es so weit sein: Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über ein neues Vertragswerk stehen kurz vor dem Abschluss.
Am 17. Dezember sind die EU-Mitgliedsstaaten eingeladen, über den bevorstehenden Deal mit der Schweiz zu beraten. Experten gehen davon aus, dass der Bundesrat parallel am 13. und 20. Dezember das ausgehandelte Ergebnis prüfen wird und am 20. Dezember seine Zustimmung verkündet. Ein feierlicher Akt mit Bundespräsidentin Viola Amherd und der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen könnte am 21. Dezember erfolgen.
Die genauen Einzelheiten des Vertrags werden erst später bekanntgegeben, da die juristische Prüfung und Übersetzung noch ausstehen. Chefunterhändler werden im März ihre Initialen unter den Vertragstext setzen, ein erster Schritt in Richtung Ratifizierung. Im Frühling soll auch der Prozess der Vernehmlassung beginnen, und danach müssen der Bundesrat sowie der EU-Kommissar Maros Sefcovic den Vertrag offiziell unterzeichnen.
Die Beratungen im Parlament können sich bis ins Jahr 2026 ziehen. Ob eine Volksabstimmung vor den Wahlen 2027 stattfinden wird, bleibt ungewiss. Es wird jedoch erwartet, dass das Stromabkommen separat abgestimmt wird. Die Botschaft ans Parlament könnte umfangreich ausfallen und etwa 1400 Seiten umfassen.
Kritik an dem Vertragspaket kommt insbesondere von der Schweizerischen Volkspartei (SVP), die sich entschieden gegen das neue Abkommen positionieren wird. Die Linke wird ihr Urteil ebenso vom Inhalt des Vertrages und von den internen politischen Maßnahmen abhängen lassen, die für den Lohnschutz sorgen sollen. Seit Monaten finden Gespräche zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern statt, die jedoch noch zu keinem definitiven Ergebnis geführt haben.
Ursprünglich war geplant, dass die Sozialpartner sich auf gemeinsame Maßnahmen einigen. Wirtschaftsminister Guy Parmelin und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) haben erklärt, lediglich die Moderation dieser Gespräche zu übernehmen. Gewerkschaften kritisieren jedoch, dass der Bund keine eigenen Vorschläge zur Stärkung der flankierenden Maßnahmen vorlegt, die vor zwei Jahrzehnten entscheidend für die Zustimmung der Linken zum Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU waren.
Jetzt scheint das Seco jedoch aktiver zu werden und hat Kompromissvorschläge zu strittigen Punkten entwickelt. Dies wurde von Roland Müller, Direktor der Arbeitgeber, und Daniel Lampart, dem Chefökonom des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes, bestätigt. Welche spezifischen Punkte betroffen sind, bleibt jedoch vertraulich.
Unklar bleibt, wie die Vorschläge aus dem Seco im Bundesrat ankommen werden und ob diese bei den Abgeordneten Zustimmung finden. Hier spielt auch die Perspektive der SVP eine Rolle, die kein Interesse an einer breiten Unterstützung des Verhandlungspaketes zu haben scheint.
Der Verlauf der Verhandlungen könnte auch die Notwendigkeit zusätzlicher Maßnahmen zum Schutz vor Lohndumping beeinflussen. Falls sich die Sozialpartner bei Vorlagen des Vertragswerkes uneinig sind, könnte dies die Genehmigung um Monate oder sogar Jahre verzögern. Müller von den Arbeitgebern zeigt dabei Verständnis für die Vorschläge des Seco.
Gewerkschaftschef Lampart sieht jedoch in dem Vertragspaket eine Verschlechterung des Lohnschutzes, die nicht durch innere politische Maßnahmen beseitigt werden kann. Er fordert eine erneute Gesprächsrunde zwischen Amherd und von der Leyen, um diese Punkte zu klären.
Ein weiteres strittiges Thema ist die Zuwanderung. Die Schweiz fordert eine Schutzklausel, um bei Überschreitung bestimmter Grenzen in der Einwanderung aktiv werden zu können. Dies könnte auch negative Auswirkungen auf ausländische Studierende haben, da die Schweiz bereit wäre, über höhere Gebühren zu verhandeln.
Ändert die EU ihre Position, könnte es zu einem Kompromiss kommen, doch sollte die EU nicht zustimmen, hätte die Schweiz die Möglichkeit, den Fall vor ein Schiedsgericht zu bringen.
Die Verhandlungen mit der EU stehen kurz vor dem Abschluss, während die Diskussionen innerhalb der Schweiz erst beginnen. Es wird erwartet, dass das Vertragswerk, sofern es eine Mehrheit findet, im Jahr 2030 in Kraft tritt. Kritiker warnen, dass bis dahin die relevanten Inhalte bereits überholt sein könnten.