Nation

Fötus verstorben – Ehemaliger Chefarzt für schuldig erklärt

2024-10-06

Ein ehemaliger Chefarzt des Spitals Sitten wurde wegen fahrlässiger Tötung und einfacher fahrlässiger Körperverletzung verurteilt. Der Mediziner hatte 2016, trotz bekannter Komplikationen, die Verlegung einer schwangeren Patientin in eine geeigneterer Einrichtung abgelehnt, was zur Konsequenz hatte, dass der Fötus verstarb.

Das Bezirksgericht in Sitten sprach eine bedingte Geldstrafe von 75 Tagessätzen à 300 Franken sowie eine Busse von 4000 Franken aus. Dies geschah, nachdem mehrere Ärzte den Chefarzt eindringlich gebeten hatten, die schwangere Frau, die sich in der 30. Schwangerschaftswoche befand, zur Entbindung ins Universitätsspital Lausanne zu überweisen. Die Weigerung des Arztes führte dazu, dass der Fötus in der Nacht nach der Komplikation verstarb.

Laut der Richterin hat der Angeklagte seine Sorgfaltspflicht als diensthabender Chefarzt grob verletzt. Er unterließ es, die Patientin umfassend über die kritische Situation zu informieren. Die Richterin stellte klar, dass die Verantwortung nicht auf seine Oberärzte oder das Team abgewälzt werden kann.

Diese Entscheidung wirft ein Licht auf die Herausforderungen im medizinischen Entscheidungsprozess, insbesondere in kritischen Situationen, in denen das Wohl der Patienten an erster Stelle stehen sollte. Viele Experten fordern nun eine gründliche Überprüfung der Abläufe in Gesundheitseinrichtungen, um solche tragischen Vorfälle in Zukunft zu verhindern.

Diese tragische Geschichte erinnert uns daran, wie wichtig es ist, dass Ärzte in schwierigen Situation gut kommunizieren und die Verantwortung für ihre Entscheidungen übernehmen. Die Öffentlichkeit ist besorgt über die Sicherheit und das Wohlbefinden von schwangeren Patientinnen und deren ungeborenen Kindern. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass medizinische Fachkräfte eine Kultur der Verantwortung und Offenheit fördern, um das Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitssystem aufrechtzuerhalten.