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Lebensmittelvergiftung: Fünf Kinder nach Kebab-Essen im Spital

2024-11-24

Autor: Emma

Nach dem Verzehr von Kebabs in einem Imbiss im Rheintal erlitten sechs Personen eine schwere Lebensmittelvergiftung. Bei anschließenden Kontrollen durch die Behörden wurden erschreckende hygienische Mängel entdeckt, was zu einem Strafbefehl gegen die Wirtin führte.

Die 33-jährige Wirtin, die zusammen mit ihrem Ehemann seit 2022 einen Take-away im Kanton St. Gallen betreibt, wurde als verantwortliche Person identifiziert. Ihr Mann fungiert als Geschäftsführer und Koch.

Der Vorfall begann im März, als eine Person, die in der Imbissbude gegessen hatte, über heftiges Erbrechen und Durchfall klagte. Nach einer Erkrankungsmeldung an das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (AVSV) wurde am 15. März eine Lebensmittelkontrolle inklusive Probenentnahme durchgeführt.

Doch das blieb nicht ohne Folgen: Am Wochenende des 16. und 17. März luden zwei Gruppen von Kindern ebenfalls im Take-away ein. Fünf dieser Kinder erlitten ähnliche Symptome und mussten sogar im Kinderspital St. Gallen behandelt werden. Dies alarmierte das Spital, das die Vorfälle umgehend an das AVSV meldete.

Infolge dieser Meldungen fand am 18. März eine weitere Kontrolle statt, die erneut besorgniserregende Ergebnisse lieferte. Zwei der entnommenen Proben wiesen massive Überschreitungen der Richtwerte auf. Besonders besorgniserregend war der Nachweis von Staphylokokken-Enterotoxin in einer Kebabfleischprobe, wie die Staatsanwaltschaft feststellte.

Zusätzlich wurden bei der Kontrolle gravierende Hygienemängel festgestellt: Die falsche Handhabung von Lebensmitteln, fehlende Datierungen und mangelnde Rückverfolgbarkeit ebenso wie unzureichende Temperaturkontrollaufzeichnungen. Trotz der eindeutigen Mängel wurde innerhalb der vier Tage bis zur nächsten Inspektion keine Verbesserung vorgenommen.

In dem Strafbefehl wird ausgeführt, dass die Beschuldigte durch die unsachgemäße Lagerung des Kebabs das Wohl mehrerer Personen gefährdete, was als fahrlässige Unvorsichtigkeit eingestuft wurde. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass die Wirtin durch eine sorgfältige Überprüfung der betrieblichen Abläufe ihres Ehemannes diese Vorfälle hätte verhindern können.

Erschreckenderweise wurde festgestellt, dass die offenbar nicht behebbare Hygienepraxis die Ursache für die Erkrankungen war. Die Staatsanwaltschaft verurteilte die 33-Jährige im November wegen fahrlässiger Gesundheitsgefährdung, des unerlaubten Umgangs mit Lebensmitteln und der Missachtung hygienischer Vorschriften.

Dieser Vorfall wirft ein dunkles Licht auf die Lebensmittelsicherheit in der Gastronomie und zeigt, wie wichtig strenge Hygienevorschriften und deren Einhaltung sind, um das Wohlergehen der Öffentlichkeit zu schützen.