
Mutter verurteilt: Mord an 8-jähriger Tochter im Könizbergwald
2025-03-24
Autor: Gabriel
Während die 33-jährige Mutter weiterhin ihre Unschuld beteuert, hat das Berner Obergericht entschieden: Die Mutter ist schuldig. Sie wurde wegen des Mordes an ihrer 8-jährigen Tochter zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und könnte möglicherweise vom Bundesgericht angefochten werden.
Der schreckliche Vorfall ereignete sich am Abend des 1. Februar 2022, als das Kind in einem Waldstück nahe der Gemeinde Köniz, unweit von Bern, tot aufgefunden wurde. Bereits am folgenden Tag nahm die Polizei die Mutter fest.
Ein klarer Beweis für das Verbrechen fehlte, doch die Staatsanwaltschaft stützte ihre Anklage auf sechzehn Indizien.
Eines der schlagkräftigsten Hinweise war die Tatwaffe - ein 8 Kilogramm schwerer Stein, der mit Blut und Haaren des Mädchens sowie DNA-Rückständen der Mutter versehen war. Es wird vermutet, dass die Mutter ihr Kind mit diesem Stein erschlagen hat.
Die Beweisführung wurde durch eine Zeugenbefragung und Handyauswertungen verstärkt. Ein damals 12-jähriger Junge beobachtete, wie die Mutter und Tochter gegen 17 Uhr in den Wald gingen. Diese Aussage wurde durch Daten seiner Handybenutzung untermauert. Zu diesem Zeitpunkt lag das Mobiltelefon der Verdächtigen unbewegt in ihrer Wohnung, währenddessen Musik abgespielt wurde. Die Staatsanwaltschaft schlussfolgerte, dass die Mutter versuchte, sich ein digitales Alibi zu verschaffen, da ihr Handy während einer Stunde nicht entsperrt wurde.
Ein weiteres entscheidendes Indiz war der Todesort des Mädchens. Sie wurde im Dickicht einer Hütte gefunden, die die Mutter und Tochter eine Woche zuvor gemeinsam gebaut hatten, ein verheimlichtes "Versteckli", das nur ihnen bekannt war.
Diese dramatische Wendung wurde im Juni 2024 bereits vom Regionalgericht behandelt, das die Mutter zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilte, woraufhin sie Berufung einlegte. Der Fall hat landesweit für Aufregung gesorgt und wirft Fragen zur Beziehung zwischen Mutter und Tochter auf. Weitere Details zur psychologischen Verfassung der Angeklagten und den Umständen dieser grausamen Tat sind möglicherweise noch nicht vollständig aufgeklärt. Man darf gespannt sein, wie das Bundesgericht letztendlich entscheiden wird.