Parkscheiben-Manipulation: Droht Haftstrafe für Autofahrer in Basel?
2024-11-20
Autor: Laura
In Basel wurde ein französischer Autofahrer beim Manipulieren seiner Parkscheibe erwischt – und die Konsequenzen könnten gravierend sein! Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 288.60 Franken für die unerlaubte Anpassung der Ankunftszeit. Dies geschah, als der Fahrer seine Parkscheibe verstellte, ohne sein Fahrzeug zu bewegen, obwohl er die zulässige Parkzeit überschritt.
Die Strafe setzt sich aus einer Ordnungsbusse von 80 Franken, einer Abschlussgebühr von 200 Franken und Auslagen von 8.60 Franken zusammen. Für den Fall, dass der Mann nicht zahlt, sieht das Gesetz eine Ersatzstrafe von einem Tag Haft vor.
Und hier wird es spannend: In Basel ist es nicht nur das Verstellen der Parkscheibe, das bestraft wird! Wer die Ankunftszeit seiner Parkscheibe ohne triftigen Grund ändert, wird standardmäßig mit einer Ordnungsbusse von 40 Franken belegt. Bei Nichtzahlung dieser Ordnungsbusse kann ein ordentliches Strafverfahren eingeleitet werden, das ebenfalls zu einem Strafbefehl führen kann.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt warnt: Wer gegen diese Regeln verstößt und sich nicht mit den verhängten Strafen einverstanden erklärt, muss mit ernsthaften rechtlichen Folgen rechnen.
Ein zusätzlicher Aspekt ist die wachsende Überwachung durch digitale Parksysteme, die solche Verstöße zunehmend einfacher aufdecken. Denn das Parken in städtischen Gebieten ist nicht nur mit finanziellen Belastungen, sondern auch mit rechtlichen Konsequenzen verbunden. Die Justizbehörden sind wachsam und ergreifen Maßnahmen, um die Einhaltung der Parkvorschriften sicherzustellen.
Autofahrer in Basel sollten sich folglich stets über die geltenden Parkregeln im Klaren sein, um unangenehme Überraschungen und hohe Geldstrafen zu vermeiden!