
Parlament plant drastische Erhöhung der Mindestfranchisen in der Krankenversicherung
2025-03-19
Autor: Louis
Derzeit beträgt die Mindestfranchise in der Krankenversicherung in der Schweiz 300 Franken – das letzte Mal wurde dieser Betrag im Jahr 2004 angehoben. Nach einem klaren Beschluss von National- und Ständerat ist der Bundesrat nun aufgefordert, die Mindestfranchise erneut zu erhöhen und diesen Betrag zukünftig automatisch anzupassen.
Der Vorstoß, ursprünglich eingebracht von SVP-Ständerätin Esther Friedli, erhält breite Unterstützung aus bürgerlichen Kreisen. Mit 118 zu 70 Stimmen bei vier Enthaltungen setzte sich eine bürgerliche Mehrheit durch, die nun den Bundesrat verpflichtet, auf die bestehende Kostensituation der Krankenpflegeversicherung zu reagieren. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Kosten stärker auf die Versicherten zu verteilen, um einen Anstieg der Prämien einzudämmen.
Die genaue Höhe der zu erwartenden Erhöhung und das Inkrafttreten sind noch unklar. Der Bundesrat hat jedoch bis zu zwei Jahre Zeit, um die Maßnahmen umzusetzen. Die Räte haben zudem die Absicht, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, einen Mechanismus für regelmäßige Anpassungen der Franchise zu entwickeln, um die steigenden Kosten der Gesundheitsversorgung zu berücksichtigen.
Die letzte Erhöhung der Franchise liegt über 20 Jahre zurück. Seit 1996 wurde die Mindestfranchise mehrmals angepasst – von anfänglich 150 Franken im Jahr 1996 auf 230 Franken im Jahr 1998 und schließlich 300 Franken im Jahr 2004. Für viele ist es an der Zeit, eine erneute Anpassung vorzunehmen. Esther Friedli betont, dass diese Veränderungen moderat ausfallen sollten, um sicherzustellen, dass Empfänger von Ergänzungsleistungen nicht übermäßig belastet werden.
Gegner dieser Erhöhung, darunter die Sozialdemokratische Partei (SP) und die Grünen, äußern scharfe Kritik. Sie argumentieren, dass diese Erhöhung chronisch Kranke, ältere Menschen und finanziell schwächere Bürger besonders treffen würde. SP-Co-Parteipräsidentin Mattea Meyer erklärt, dass statt einer weiteren Belastung für Versicherte dringend wirksame Maßnahmen zur Begrenzung der Prämien und zur Kostendämpfung notwendig seien, ohne die Versorgungsqualität zu gefährden.
Der Schweizer Konsumentenschutz wird die Entscheidung ebenfalls kritisch beobachten. Experten warnen, dass höhere Kosten die Menschen davon abhalten könnten, notwendige ärztliche Behandlungen in Anspruch zu nehmen, was langfristig zu schwerwiegenderen Gesundheitsproblemen und höheren Behandlungskosten führen könnte.
Die Änderung des Krankenversicherungsgesetzes ist notwendig, um einen automatischen Anpassungsmechanismus für die Franchise einzuführen. Der Bundesrat hat jedoch bereits die volle Kompetenz, um die Franchise festzulegen. Die geplante Erhöhung steht somit in den nächsten zwei Jahren an, und die Öffentlichkeit bleibt gespannt, welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden.
Was halten Sie von der geplanten Erhöhung der Mindestfranchise? Wird sie die Gleichheit im Gesundheitswesen fördern oder schwächen? Die Debatte ist eröffnet, und die Meinungen variieren stark.