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Postkarte mit Nacktfoto: Ex-Partner erpresst 28-jährige Zürcherin

2024-11-18

Autor: Luca

In einem erschütternden Vorfall, der die Grenzen von Respekt und Einwilligung überschreitet, wird eine 28-jährige Zürcherin, L.F.*, Opfer einer schockierenden Erpressung durch ihren Ex-Partner R.M.*, 41. Was als ungezwungenes sexuelles Verhältnis begann, verwandelte sich schnell in einen Albtraum, als der Mann versuchte, sie mit Nacktfotos zu bedrohen, nachdem sie seine romantischen Gefühle nicht erwiderte.

Die Situation eskalierte dramatisch, als L.F. in diesem Frühling eine Postkarte in ihrem Briefkasten fand. Darauf ein Nacktbild von ihr und die dringende Botschaft: „Wenn wir jetzt nicht endlich darüber reden, schicke ich dir ab Mittwoch jede Woche so eine Postkarte.“ L.F. war entsetzt: „Ich war schockiert. Der Postbote und alle anderen könnten mich nackt gesehen haben!“. Die Drohungen zeugen von einem tiefen emotionalen Missbrauch und psychischem Druck, was die psychische Gesundheit der Betroffenen gefährdet.

In einem verzweifelten Versuch, Hilfe zu bekommen, wandte sich L.F. an die Stadtpolizei Zürich. Statt der erwarteten Unterstützung erhielt sie jedoch das Gegenteil. Ein Beamter riet ihr, keine Anzeige zu erstatten, weil es unnötiger Aufwand sei. „Er meinte, ich solle besser darauf achten, wem ich Nacktfotos schicke“, berichtet sie entsetzt. Auch ein zweiter Kontakt endete frustrierend, als eine Beamtin der Meinung war, es bestehe keine unmittelbare Gefahr und dass sie selbst schuld sei an der Situation.

L.F. fühlte sich zunehmend isoliert und ängstlich. „Ich habe mich von Freunden und Funktionen zurückgezogen, um jeglichen Kontakt zu R.M. zu vermeiden. Die ständige Angst, ihm zu begegnen, belastet mein tägliches Leben.“ Diese Vorfälle verdeutlichen ein häufiges Versagen im System, das eigentlich dazu da ist, Schutz zu bieten.

Schließlich reagierte die Kantonspolizei Zürich auf ihre wiederholten Meldungen und verhängte ein Kontaktverbot gegen R.M. sowie ein Strafverfahren wegen sexueller Nötigung und Drohung. L.F. hat zwar Erleichterung verspürt, ist jedoch frustriert darüber, dass sie mehrfach hingehen musste, um Gehör zu finden.

R.M. gab gegenüber der Polizei zu, dass das Versenden der Postkarte ein Fehler war und dass er sich in Therapie befindet. Er behauptete, er wollte L.F. keinen Schaden zufügen, obgleich seine Taten das Gegenteil zeigen. Laut Berichten von 20 Minuten ist R.M. nicht unbekannt in der Polizeidatenbank – er hat auch in der Vergangenheit andere weibliche Partner bedroht.

In einer Stellungnahme dazu äußerte Judith Hödl, Medienchefin der Stadtpolizei Zürich, Bedauern über die Situation von L.F. „Wenn jemand bei uns eine Anzeige deponieren möchte, sind wir grundsätzlich verpflichtet, diese entgegenzunehmen. Sollte in diesem Fall nicht so gehandelt worden sein, entspricht dies nicht unserer üblichen Vorgehensweise.“ Sie verweist auch auf ein Feedbackmanagement-System, bei dem sich unzufriedene Bürger melden können.

Dieser Fall wirft ein grelles Licht auf die Schwierigkeiten, denen Opfer von Stalking und emotionaler Misshandlung gegenüberstehen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass derartige Meldungen ernst genommen werden, um die Psyche und die Sicherheit von Opfern zu schützen. L.F.s Geschichte erinnert uns daran, dass jeder das Recht hat, in seinen Grenzen respektiert zu werden – und dass die Gesellschaft mehr tun muss, um die Opfer solcher Vergehen zu unterstützen.