Referenzzinssatz bleibt bei 1,75 Prozent – Experten erwarten zukünftige Senkung
2024-12-02
Autor: Mia
Für Mieterinnen und Mieter in der Schweiz bleibt alles beim Alten: Der Referenzzinssatz für Wohnungsmieten bleibt bei 1,75 Prozent, wie das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) am Montag mitteilte.
Dies geschah äußerst knapp. Der hypothekarische Referenzzinssatz ergibt sich aus dem vierteljährlich ermittelten Durchschnittszinssatz der inländischen Hypothekarforderungen der Schweizer Banken, der laut BWO auf 1,63 Prozent gefallen ist, nach 1,67 Prozent im Vorquartal. Eine Absenkung des Referenzzinssatzes hätte einen Durchschnittszinssatz von 1,625 Prozent erfordert, was nicht erreicht wurde. Dieser Referenzzinssatz wird auf das nächste Viertelprozent aufgerundet oder abgerundet.
Experten sind optimistisch, dass im kommenden März eine Senkung des Referenzzinssatzes erfolgen wird, was zu sinkenden Wohnungsmieten führen könnte. Die Schweizerische Nationalbank (SNB) hat kürzlich die Leitzinsen dreimal in Folge gesenkt, zuletzt im September, was auch dazu führte, dass Geldmarkt- und Fixhypotheken verbilligt wurden.
Für Mieter bedeuten niedrigere Referenzzinssätze gute Nachrichten: Bei einer Senkung um 0,25 Prozentpunkte müssen die Vermieter den Mietzins um 2,9 Prozent reduzieren, vorausgesetzt, sie haben die vorherigen Erhöhungen berücksichtigt. Allerdings sind Vermieter nicht verpflichtet, die Miete von sich aus zu senken – Mieter müssen eine Mietreduzierung beantragen, wenn die Miete gleich bleiben soll.
Im vergangenen Jahr war der Referenzzinssatz bereits in zwei Schritten von 1,25 auf 1,75 Prozent gestiegen, was viele Vermieter ausnutzen, um die Mieten teils um mehr als 10 Prozent zu erhöhen.
Die wirtschaftliche Lage zwingt viele Experten jedoch dazu, zurückhaltend zu sein, auch wenn die Nationalbank möglicherweise in der kommenden Woche die Leitzinsen weiter senken wird. Der Durchschnittszinssatz, auf dem der hypothekarische Referenzzinssatz basiert, reagiert nur langsam auf Marktveränderungen. Viele der zur Berechnung herangezogenen Festhypotheken stammen noch aus der Zeit der Negativzinsen und eine Verlängerung wurde in der Regel zu höheren Zinssätzen abgeschlossen, was den Rückgang des Durchschnittszinssatzes bremst.
Der nächste Termin zur Bekanntgabe des hypothekarischen Referenzzinssatzes ist der 3. März 2025.
Zusätzliche Informationen deuten darauf hin, dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die Inflationserwartungen auch bei zukünftigen Zinssatzentscheidungen eine wesentliche Rolle spielen werden. Mieter sollten daher gut informiert sein und proaktiv ihre Mietverträge überprüfen, um zukünftige Einsparungen bei den Mietkosten nicht zu verpassen.