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Skandal im Thurgau: Raser mit 175 km/h verlangt Freispruch – Hier sind die brisanten Details!

2024-10-08

Autor: Simon

Im Juni 2022 raste ein dunkler Audi A6 Quattro mit erschreckenden 175 km/h über die Landstraße von Felben-Wellhausen nach Mettendorf im Kanton Thurgau. Die Polizei war jedoch vorbereitet und setzte ihre Blitzer-Drohne ein, um den rasanten Fahrer zu stoppen. Der Fahrer, ein 41-jähriger Garagist, wendete in Mettendorf und fuhr mit derselben Geschwindigkeit zurück, als die Polizei ihn erfasste.

Die Drohnen-Videoaufnahmen bestätigten, dass der Raser auf seiner Hinfahrt 137 km/h und bei der Rückfahrt beeindruckende 175 km/h erreichte – obwohl auf dieser Straße nur 80 km/h erlaubt sind.

Laut Berichten von CH Media kam der Fall jetzt vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Der Audi-Fahrer räumt lediglich ein, am Steuer gesessen zu haben, und fordert: „Ich bin nicht zu schnell gefahren, sprechen Sie mich bitte frei.“

Sein Verteidiger stellt die Richtigkeit der Messergebnisse der Drohne infrage und kritisiert die Rechtmäßigkeit ihres Einsatzes, da diese Technologie bislang nur von der Kantonspolizei Thurgau verwendet wird. Zudem führt er an, dass die Aufzeichnungen nicht zulässig seien, da die Drohne angeblich erst gestartet wurde, als die Polizisten ihn bemerkten.

Auf dem Video sei zu sehen, dass sein Mandant mit normaler Geschwindigkeit ins Bild komme, was nach Ansicht des Anwalts auf eine übermäßige Überwachung hindeutet. Zusätzlich bezweifelt er die Genauigkeit der polizeilichen Datenanalyse, da diese mit einem nicht geeichten Messgerät erfolgt sein soll.

Die Staatsanwältin hingegen verteidigt den Einsatz der Drohnen, die gezielt auf Strecken eingesetzt werden, wo traditionelle Messmethoden versagen. „Raser suchen oft nach Gelegenheiten, um zu testen, ob die Polizei gerade blitz“, erklärt sie.

Für den Garagisten fordert die Staatsanwältin eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Geldstrafe von 1000 Franken. Sie argumentiert, dass der Fahrer die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer, einschließlich Schwerverletzter und möglicher Todesopfer, grob gefährdet hat. „Er hat keinen plausiblen Grund für seine Raserei genannt und zeigt weder Reue noch Einsicht“, sagt sie weiter.

Das Gericht entschied schließlich, die Strafe auf 16 Monate bedingte Freiheitsstrafe zu reduzieren und die Geldstrafe auf 2100 Franken zu erhöhen. Darüber hinaus muss der Raser auch für die Untersuchungskosten in Höhe von 4780 Franken und die Gerichtskosten von 8000 Franken aufkommen.

Doch die Frage bleibt: Kann der Raser mit seinem Freispruch durchkommen? Was sind die nächsten Schritte für den Garagisten? Bleiben Sie dran für weitere spannende Entwicklungen in diesem skandalösen Fall!