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Weihnachtszeit ist Paketzeit - So schützen Sie sich vor Paketdiebstählen!

2024-12-10

Autor: Laura

Die Weihnachtszeit steht vor der Tür und damit auch die Vorfreude auf Geschenke. Doch dieses Jahr gibt es besorgniserregende Nachrichten: Die Versicherung Axa prognostiziert einen Anstieg von 20 Prozent bei den Paketdiebstählen. Stefan Müller, Leiter Schadensachversicherungen bei AXA, erklärt: «Seit dem Ende der Pandemie und der damit zurückkehrenden Mobilität beobachten wir einen generellen Anstieg von Diebstählen.» Zudem haben immer mehr Menschen das Internet für ihre Weihnachtskäufe entdeckt, was zu einem erhöhten Paketaufkommen führt.

Anders sieht es die Post: Sie hat keinen merklichen Anstieg der Diebstähle festgestellt. Post-Mediensprecherin Jacqueline Bühlmann führt dies darauf zurück, dass die Post nicht die einzige Zustellerin ist und somit keine umfassende Übersicht über alle Paketdiebstähle hat. Dennoch liefert die Post täglich über 900.000 Pakete aus, und die Diebstahlquote bleibe konstant bei etwa 0,1 Promille – das entspricht rund 20.000 gestohlenen Paketen pro Jahr.

Eine wichtige Frage ist: Darf die Post Pakete vor der Tür ablegen? Ja, die Entscheidung liegt im Ermessen der Zustellerin oder des Zustellers, der beurteilen kann, ob das Paket an einem sicheren Ort deponiert ist. Auf Wunsch kann das Paket auch beispielsweise hinter dem Haus oder in der Garage abgelegt werden, um es vor Diebstahl zu schützen.

Was können Verbraucher also tun, um sich vor Paketdiebstählen zu schützen? Es wird empfohlen, Pakete direkt in Empfang zu nehmen. Falls das nicht möglich ist, können Sie den Zustelltag oder die Zustellart im Voraus wählen. Alternativ können Sie eine Zustelladresse angeben – sei es ein Nachbar, ein Familienmitglied oder eine Packstation.

Ein wichtiger Punkt ist auch die Haftung: Die Zustellerfirma haftet, bis das Paket korrekt zugestellt wird. Sollte der Diebstahl nach der Zustellung erfolgen, wird die Hausratversicherung den Schaden übernehmen, vorausgesetzt, es besteht eine solche Versicherung.

Auf die Frage, wann ein Paket als korrekt zugestellt gilt, gibt es klare Antworten: Ein Paket gilt als zugestellt, wenn es gescannt und beispielsweise im Ablagefach des Briefkastens oder an einem sicheren Ort deponiert wurde. Empfänger können auch eine Zustellermächtigung erteilen, um sicherzustellen, dass das Paket sicher ankommt.

Für alle, die online shoppen: Achten Sie darauf, ein wenig vorausschauend zu planen und Ihre Pakete an sicheren Orten abholen zu lassen. Defensive Maßnahmen können Ihnen helfen, die Vorweihnachtszeit trotz der gestiegenen Diebstahlgefahr unbeschwert zu genießen!