Nation

Xherdan Shaqiris Traumvilla: Ein Urteil des Bundesgerichts sorgt für Aufregung

2025-04-11

Autor: Leonardo

Fußballstar Xherdan Shaqiri steht vor einem gewaltigen Bau-Drama! Für die beeindruckende Villa, die er auf dem malerischen Kapuzinerberg in Rheinfelden errichten möchte, hat er stolze 2,8 Millionen Franken eingeplant. Mit vier Schlafzimmern, sechs luxuriösen Badezimmern, einem Pool samt Pergola, einem Jacuzzi, einem Kino, einem Fitnessraum und einem Dampfbad ist dieses Prunkstück der Traum eines jeden Hausbesitzers. Doch ein kritischer Punkt könnte alles zunichte machen: die fehlende baurechtliche Genehmigung.

Im Sommer 2022 erteilte die Stadt Rheinfelden zwar die Baugenehmigung, jedoch machten zwei Anwohner gegen das Vorhaben mobil und klagten. Das Verwaltungsgericht entschied zu ihren Gunsten und stellte fest, dass die geplante Villa mit einer Geschossfläche von 498,91 Quadratmetern fast 50 Quadratmeter über dem zulässigen Limit von 440 Quadratmetern liegt. Die Pläne mussten daraufhin auf Eis gelegt werden.

Ein gefährliches Spiel mit Flächenangaben

Schockiert legten Shaqiri und die Stadt Rheinfelden vor dem Bundesgericht Berufung ein. Im Zentrum steht das umstrittene Attikageschoss: Ist es bei der Berechnung der Gesamtnutzfläche anrechenbar oder nicht? Der Stadtrat ist der Meinung, dass die Villa mit 414,91 Quadratmetern im Rahmen der zulässigen Ausnutzung liegt. Dies führt jedoch zu einer alarmierenden Differenz von 84 Quadratmetern.

Das Attikageschoss, von dem hier die Rede ist, könnte den entscheidenden Unterschied machen. Der Gemeinderat argumentiert, dass es laut der städtischen Bauordnung nicht zur anrechenbaren Fläche zählen sollte, da es nicht explizit erwähnt wird. Das Verwaltungsgericht sieht das jedoch anders und kritisiert die Auslassung des Begriffs 'Attikageschoss'.

Die Richter konnten sich den Worten des Gerichts nicht entziehen und befanden, dass die Aussage des Verwaltungsgerichts richtig sei: Attikageschosse fallen unter die Regelung zu den anrechenbaren Geschossflächen.

Uneinigkeit über die Auslegung der Gesetze

Trotz dieser Entscheidung gibt es allerdings einen Lichtblick für Shaqiri. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Stadt Rheinfelden auch in anderen Fällen Attikageschosse nicht angerechnet hat, indem sie sich auf frühere Baugenehmigungen stützte. Dies könnte eine gewisse Hoffnung auf eine positive Überprüfung der Baugenehmigung für die Villa nähren.

In seiner Urteilsbegründung kritisiert das Bundesgericht das Verwaltungsgericht scharf: Es hätte die vorliegende Auslegung des Gemeinderats respektieren und seine Entscheidung nicht einfach durch eine eigene ersetzen dürfen.

Die Klage von Shaqiri und der Stadt Rheinfelden wurde nun gutgeheißen, aber das Bauvorhaben bleibt dennoch gestoppt. Das Verwaltungsgericht muss in der kommenden Zeit erneut über den Fall entscheiden.