
Zürich im Geldstreit: Stadt fordert 500 Millionen vom Kanton – Ein Konflikt eskaliert!
2025-03-27
Autor: Laura
Die Jahresabschlüsse der Stadt Zürich zeigen nicht nur einen beeindruckenden Gewinn von 518 Millionen Franken, sondern werfen auch einen Schatten auf die Beziehung zum Kanton. Im Zentrum der Diskussion steht eine Nachzahlung von fast 500 Millionen Franken, die der Kanton für die sogenannten Versorgertaxen für Kinder- und Jugendheime schulden soll.
Die Wurzel dieses Konflikts reicht bis in die Jahre 2015 und 2016 zurück, als erste Gerichtsentscheide die Ansprüche der Gemeinden anerkannten. Ein Wendepunkt wurde im Jahr 2022 mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts in den Pilotverfahren der Gemeinden Erlenbach und Regensdorf erreicht: Der Kanton wurde verurteilt zu zahlen – und zwar rückwirkend für die Jahre 2006 bis 2016.
Diese Gelder sollen direkt den Gemeinden zufließen und über zusätzliche Berechnungen auch an die Eltern und Jugendlichen selbst weitergegeben werden. Vor zwei Jahren wurde die Bildungsdirektion damit beauftragt, diese Rückzahlungen effizient zu organisieren, doch die Stadt Zürich verfolgt einen konfrontativen Kurs, besonders vor den anstehenden Wahlen.
Um dieser Herausforderung zu begegnen, wurde die „Temporäre Zentralstelle zur Abwicklung der Rückforderungen von Versorgertaxen“ ins Leben gerufen, die als Teil des Amtes für Jugend und Berufsberatung fungiert. Diese Behörde stellt nun einen ausstehenden Betrag von 469 Millionen Franken in den Finanzunterlagen der Stadt fest – doch bis heute hat der Kanton keinen Cent gezahlt, trotz klarer Gerichtsurteile.
Laut dem Finanzbericht der Stadt zeigt sich der Kanton auch als Debitor in der Bilanz – und das ist nur die Spitze des Eisbergs. Denn zusätzliche 206 Millionen Franken werden vom Kanton bestritten, was zu weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen führen könnte.
Die Stadt verzeichnet somit einen einmaligen Gewinn von 263 Millionen Franken, was mehr als die Hälfte des politisch heftig diskutierten Überschusses von 520 Millionen ausmacht. Während die Stadt bereits über Steuererleichterungen und Umverteilungen nachdenkt, bleibt die Realität, dass das Geld noch nicht in der Kasse ist.
Der Sozialvorsteher, der große Ambitionen hegt, könnte der nächste linke Stadtvorsteher werden. Gleichzeitig wird die Bildungsdirektorin, die selbst aus Zürich stammt, die Ereignisse aufmerksam verfolgen. Die Differenzen zwischen Stadt und Kanton sind klar, und es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation bis Ende 2023 und darüber hinaus entwickeln wird.
Die Rückstellungen des Kantons belaufen sich inzwischen auf knapp 450 Millionen Franken, was beunruhigend ist, da dies nicht ausreicht, um die Forderungen der Stadt allein zu decken. Der Kanton sieht sich nun unter Druck, während sich die kommunalen Verwaltungen mit bürokratischen Hürden herumschlagen.
Inmitten dieser Auseinandersetzung stehen nicht nur die Verwaltungen, sondern auch zahlreiche Anwälte und Berater, die ihrerseits viele Ressourcen erfordern – alles auf Kosten der Steuerzahler. Dies stellt ein klassisches Beispiel für ineffiziente Staatsführung dar, das die Frage aufwirft, ob die Verantwortlichkeiten klarer definiert werden müssen.
Letzte Lektionen für alle Beteiligten: Ungenaue Gesetzgebungen haben langfristige Konsequenzen und eine Staatsaufgabe sollte idealerweise von einer einzigen Ebene bewältigt werden, denn Komplexität führt selten zu Lösungen. Die Vorgänge in Zürich könnten somit als Lehrbuchbeispiel für die Bedeutung von Klarheit und Effizienz in der Gesetzgebung dienen. Bleibt abzuwarten, wie sich dieser Konflikt weiterentwickeln wird.