Wissenschaft

Falsche Berechnungen zur Ausländerkriminalität in Kriminalstatistiken - Ein Skandal enthüllt!

2025-03-21

Autor: Noah

Immer wieder versuchen Rechtspopulisten, die Kriminalitätsneigung von Ausländern in Deutschland mithilfe von verzerrten Statistiken zu belegen. Doch nun haben auch zwei Bundesländer gravierende Fehler in ihren Statistiken zur Ausländerkriminalität gemacht.

Oft heißt es: "In Bundesland X leben nur Y Prozent Ausländer, aber diese machen einen viel höheren Anteil der Tatverdächtigen aus!" Dieser Gedankengang ist irreführend und beruht auf falschen Annahmen.

Der entscheidende Fehler liegt darin, dass nicht jeder "Nichtdeutsche" in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) tatsächlich zur ausländischen Wohnbevölkerung zählt. So wird beispielsweise ein in Guben festgenommener Autodieb auf dem Weg nach Osteuropa sowohl in Brandenburg als auch der PKS von Nordrhein-Westfalen erfasst, gehört jedoch nicht zur Wohnbevölkerung dieser Bundesländer.

Wer ins Gefängnis kommt, wird zum Tatverdächtigen

Im Gegensatz dazu bezeichnet das Bundeskriminalamt (BKA) die Belastungszahl (TVBZ) für deutsche Tatverdächtige mit der Anzahl der deutschen Tatverdächtigen bezogen auf die gesamte deutsche Bevölkerung. Für das Jahr 2023 lag diese Zahl bei 1.983 pro 100.000 Einwohner. Dies bedeutet, dass etwa jeder fünfzigste Deutsche über 7 Jahre als Tatverdächtiger galt.

Für Nichtdeutsche berechnet das BKA jedoch keine vergleichbare TVBZ. Dies wird in den Veröffentlichungen des BKA klar begründet. So heißt es zum Beispiel, dass die Bevölkerungstatistik bestimmte Gruppen – wie Touristen, Durchreisende oder Personen ohne Aufenthaltserlaubnis – nicht erfasst. Diese tragen jedoch zur Zahl der nichtdeutschen Tatverdächtigen bei, ohne Teil der ausländischen Wohnbevölkerung zu sein.

Landeskriminalämter ignorieren BKA-Warnungen

Trotz dieser Klarheit scheinen einige Landeskriminalämter eigene TVBZ für Nichtdeutsche berechnet zu haben, die jedoch häufig nicht veröffentlicht werden. In der Brandenburger PKS findet sich zum Beispiel eine solche Zahl, die allerdings auch Einträge ohne ausländerrechtliche Verstöße umfasst. Allerdings wurden in dieser berechneten Formel nicht nur ansässige Ausländer, sondern alle nichtdeutschen Tatverdächtigen, die etwa bei Kontrollen am Flughafen oder an der Grenze aufgegriffen wurden, einbezogen.

Skandal um die Zahlen in Schleswig-Holstein

Das LKA Schleswig-Holstein hat sogar drei unterschiedliche Berechnungsmethoden verwendet, die allesamt Bezug zu den nichtdeutschen Tatverdächtigen herstellen sollen. Zwei dieser Methoden umfassen gelegentlich auch Ausländerrechtsverstöße, die wiederum nur ungenau verbunden sind mit dem tatsächlichen Ausländeranteil in der Wohnbevölkerung.

Besonders krass wird es, wenn das LKA für bestimmte Nationalitäten Zahlen veröffentlicht, die über 100 Prozent der ansässigen Bevölkerung ausmachen können. In einem absurder Fall könnte es theoretisch passieren, dass bei einer sehr geringen Wohnbevölkerung, im Falle einer Festnahme mehrerer Tatverdächtiger, die Quote der Verdächtigen über 100 Prozent hinausgehen würde. Solche Statistiken sind nicht nur irreführend, sie fördern auch ein ungerechtfertigtes Misstrauen gegenüber Ausländern.

Das Innenministerium von Schleswig-Holstein hat auf die skandalösen Berechnungen nicht reagiert. Die Ablehnung einer korrekten Berechnungspraxis offenbart eine tiefere Problematik. So bleibt der fragwürdige Umgang mit Statistiken, die eigentlich zur Wahrheitsfindung beitragen sollen, unbemerkt.

Es ist von größter Bedeutung, dass solche irreführenden Statistiken künftig offengelegt und kritisch beleuchtet werden, bevor sie das Bild von Ausländern in der Gesellschaft verfälschen.

Zusammenfassend bleibt festzustellen: Achtung bei Statistiken zur Ausländerkriminalität! Wer diese Zahlen verzerrt betrachtet, läuft Gefahr, Vorurteile zu schüren und ein ungerechtes Bild zu zeichnen. Der Fokus muss darauf liegen, komplexe gesellschaftliche Zusammenhänge wahrheitsgemäß abzubilden!