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Gentechnik in der Landwirtschaft: Bundesrat plant Zulassung von CRISPR/Cas9 - Ein Meilenstein oder ein Risiko?

2025-04-02

Autor: Louis

In einer aktuellen Medienkonferenz stellte der Bundesrat klar, dass mit dem neuen Gesetz zur Gentechnik in der Landwirtschaft ausschließlich gentechnisch veränderte Pflanzen genehmigt werden sollen. Die Frage der Zulassung gentechnisch veränderter Tiere wurde vehement verneint.

Bundesrat Albert Rösti hebt hervor, dass ohne effektive Warenflusskontrollen und Risikominimierung das Vertrauen der Bevölkerung in neue Technologien gefährdet sei. Der Gesetzesentwurf zielt darauf ab, weitreichendere Regelungen als in der EU zu schaffen, die auch an einer Gesetzgebung über neue Gentechnologien arbeiten.

Rösti betont, dass der Unterschied zwischen traditionellen und neuen Gentechniken groß ist. Dabei nutzt er bewusst den Begriff „neue Züchtungstechnologien“, um Missverständnisse zu vermeiden. Um die Zulassung zu erhalten, muss jede gentechnisch veränderte Pflanze nachweisen, dass sie keinen ungewollten Einfluss auf die Umwelt hat und einen zusätzlichen Nutzen bringt, verglichen mit herkömmlichen Pflanzen.

Ein wichtiger Aspekt ist die Forschung, die derzeit intensiv an Methoden arbeitet, um gentechnisch veränderte Pflanzen zuverlässig nachzuweisen. Katrin Schneeberger, Direktorin des Bundesamtes für Umwelt, gab an, dass solche Nachweismethoden helfen sollen, betrügerische Kennzeichnungen zu verhindern.

Die Aussicht auf verbesserte Kartoffelsorten gibt Rösti Grund zur Hoffnung. In den letzten Jahren litt die Schweiz unter Krankheiten wie der Kraut- und Knollenfäule, die erhebliche Ernteausfälle verursachten, was dazu führte, dass viele Kartoffeln importiert werden mussten. Mit gentechnisch veränderten Pflanzen könnte die Schweizer Landwirtschaft widerstandsfähiger werden.

Der Bundesrat legt großen Wert darauf, dem Bevölkerung Vertrauen entgegenzubringen. Um Bedenken auszuräumen, wird für jede veränderte Pflanze eine Risikobewertung durchgeführt. Dennoch ist sich die Regierung bewusst, dass die Bevölkerung traditionell skeptisch gegenüber Gentechnik eingestellt ist.

Das bestehende Verbot, das das Einpflanzen von artfremden Genen betrifft, soll um weitere fünf Jahre verlängert werden, basierend auf dem Willen des Bundesrates und des Nationalrates.

Die klassischen Methoden der Gentechnik, wie die Mutagenese und die Transgenese, werden weiterhin als Basis für die Pflanzenzüchtung verwendet. Während die Mutagenese zufällige Mutationen in Pflanzen erzeugt, um neue Eigenschaften zu entwickeln, überträgt die Transgenese spezifische Gene aus anderen Organismen in Pflanzen.

Die neuen Züchtungstechnologien, wie CRISPR/Cas9, ermöglichen es, Erbgut gezielt zu verändern. Diese Methoden könnten helfen, Pflanzen eigenschaften wie Trockenheitsresistenz zu verleihen, die mit traditionellen Züchtungstechniken nur schwer zu erreichen sind.

Befürworter der neuen Technologien hoffen, dass gentechnisch veränderte Pflanzen besser an die Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden können und weniger Pestizide erfordern. Doch auch Stimmen der Opposition werden laut. Der Verein „Lebensmittel schützen“ kritisiert, dass der Gesetzesentwurf aus der Industrie stammt und lediglich die Interessen einiger Firmen bedient.

Die Debatte über Gentechnik in der Landwirtschaft bleibt also hitzig. Ob der Bundesrat mit den neuen Regelungen das Vertrauen der Bevölkerung gewinnen kann oder ob er auf Widerstand trifft, bleibt abzuwarten.