
Kanton Aargau: 44-Jähriger verurteilt für sexuelle Nachrichten an 14-Jährige - Aufsehen erregender Fall!
2025-03-21
Autor: Lukas
Ein 44-jähriger Mann aus dem oberen Fricktal im Kanton Aargau wurde vom Bezirksgericht Laufenburg zu einer Geldstrafe von 19'800 Franken verurteilt, nachdem er über einen Zeitraum von mehreren Monaten sexuelle Nachrichten an eine damals 14-jährige Bekannte geschickt hatte.
Die Vorwürfe belasten ihn schwer: Er wurde wegen mehrfachen versuchten Verleitens eines Kindes zu sexuellen Handlungen schuldig gesprochen. Laut Berichten der CH Media muss der Mann 180 Tagessätze zu je 110 Franken zahlen. Zudem wurde eine frühere bedingte Strafe widerrufen, da dies nicht sein erster Vorfall dieser Art ist. Bereits 2021 wurde er wegen der Versendung pornografischer Inhalte an Minderjährige verurteilt.
In den zwischen März 2022 und Mai 2023 geführten Chats forderte der Mann das Mädchen auf, Nacktbilder zu senden und hat in eindeutiger Weise über seine sexuellen Handlungen gesprochen. Er stellte mehrfach sexuelle Fragen und erkundigte sich nach ihren Duschroutinen. In einer beunruhigenden Nachricht bot er dem Mädchen an, ihr 200 Franken zu geben, wenn sie ihm „hilft“.
Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe vehement und argumentiert, dass sein Handy gehackt worden sei. Er versichert, dass der Kontakt zu dem Mädchen freundschaftlicher Natur war und keine sexuellen Inhalte beinhaltete. Das Gericht wies diese Argumentation jedoch als unwahrscheinlich zurück und stellte fest, dass nur jemand, der das Mädchen persönlich kennt, die Nachrichten hätte senden können.
Die Polizei und Beratungsstellen geben zu bedenken, dass sexualisierte Gewalt gegen Minderjährige ernst genommen werden muss. Im Kanton Aargau steht Hilfe zur Verfügung für alle Betroffenen und deren Angehörige. Es ist wichtig, sich bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt oder bei Bedarf an Unterstützung rechtzeitig an Fachstellen zu wenden.