
Schweiz startet Handydurchsuchungen bei Asylsuchenden – Ein umstrittenes Pilotprojekt!
2025-03-29
Autor: Lukas
Ab April 2024 wird die Schweiz ein umstrittenes Pilotprojekt einführen, das die Durchsuchung von Handys, Tablets und Computern von Asylsuchenden ermöglicht. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Herkunft und Identität der Antragsteller besser zu überprüfen. Der Entscheid dazu beruht auf einem parlamentarischen Beschluss, der bereits vor über drei Jahren gefasst wurde.
Die neue Regelung wird als Antwort auf die Herausforderungen angesehen, die sich bei der Identitätsfeststellung vieler Asylsuchender ergeben, insbesondere da viele von ihnen keine offiziellen Dokumente besitzen. Gregor Rutz von der Schweizerischen Volkspartei (SVP) hat diesen Vorstoß initiiert, und er wird von der Regierung als notwendig erachtet, um den Asylprozess zu optimieren.
Doch die Maßnahme stößt auf heftige Kritik. Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International warnen vor möglichen Verletzungen der Privatsphäre der Betroffenen. Sie betonen, dass die routinemäßige Durchsuchung von Handydaten als ungerechtfertigt betrachtet werden kann und dass Asylsuchende, die ihre Daten nicht preisgeben möchten, ungewollt negative Konsequenzen für ihr Asylverfahren befürchten müssen. Diese Weigerung könnte als Verletzung der Mitwirkungspflicht interpretiert werden, was zu einer Ablehnung ihres Antrags führen könnte.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat betont, dass die Durchsuchungen nur mit der Zustimmung der Betroffenen erfolgen können. Zudem soll jeder Fall individuell auf seine Verhältnismäßigkeit geprüft werden. Die Kosten für die erste Phase des Projekts werden auf etwa 1,2 Millionen Franken geschätzt, wobei für die Durchführung sechs bis neun Vollzeitstellen beim SEM eingeplant sind. Nach drei Jahren wird eine Evaluierung vorgenommen, um über die Zukunft dieser Regelung zu entscheiden.
In einem früheren Pilotversuch des SEM wurden bereits Informationen an Sicherheitsbehörden weitergeleitet. Sollte sich auch in dieser Runde sicherheitsrelevanter Inhalt auf den Geräten von Asylsuchenden finden, wird dieser ebenfalls den zuständigen Behörden übermittelt, jedoch ohne gezielte Suche danach.
Die Erhöhung der Sicherheit oder der Schutz der Bürger ist ein zentrales Argument der Befürworter dieser Maßnahme. Kritiker hingegen sehen die Gefahr eines massiven Eingriffs in die Privatsphäre von schutzbedürftigen Menschen. Es bleibt abzuwarten, wie diese umstrittene Regelung in der Praxis umgesetzt wird und welche Auswirkungen sie auf das Asylwesen in der Schweiz haben wird. Die Debatte über Datenschutz, Sicherheit und Menschenrechte ist damit jedoch noch lange nicht abgeschlossen.