Sport

Skandal um Blatter und Platini: Gericht spricht beide von Betrugsvorwürfen frei!

2025-03-25

Autor: Sofia

In einem überraschenden Urteil hat ein Schweizer Gericht Joseph Blatter, den ehemaligen Präsidenten der FIFA, und Michel Platini, den ehemaligen UEFA-Präsidenten, von Betrugsvorwürfen freigesprochen. Die Bundesanwaltschaft hatte behauptet, dass die 2 Millionen Franken, die Blatter an Platini gezahlt hatte, ohne legitimen Grund erfolgt seien, und dass es sich um eine arglistige Täuschung gehandelt habe.

Platini, der von 1998 bis 2002 für die FIFA als Berater tätig war, stellte für seine Dienstleistungen jährlich 300.000 Franken in Rechnung. Diese Zahlungen, so die Verteidigung, seien vertraglich vereinbart gewesen und die FIFA habe sie stets pünktlich beglichen. Der umstrittene Betrag von 2 Millionen Franken, der in der Anklage als Beweis für die angebliche Betrugshandlung diente, wurde als nachträgliche Lohnzahlung für bereits erbrachte Beratungsleistungen verteidigt. Zudem wurde angeführt, dass Platini die entsprechenden Steuern auf die Summe gezahlt und Sozialbeiträge abgezogen worden seien.

Der Freispruch ist ein klarer Rückschlag für die Bundesanwaltschaft, die in der zweiten Instanz nicht in der Lage war, die Vorwürfe zu untermauern. Für die FIFA, die sich als Geschädigte betrachtete, war das Verhalten der Bundesanwaltschaft in dieser Sache besonders überraschend: Sie zeigte kein Interesse an einer Fortführung des Verfahrens und wurde von dem Gericht als nicht mehr an der Berufung interessiert eingestuft.

Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist die weitreichende Diskussion über Korruption im Fußball. Der Fall Blatter und Platini hat das Vertrauen in den Sport erschüttert und die Forderung nach mehr Transparenz und Integrität innerhalb von Institutionen wie der FIFA neu entfacht. Experten sind sich einig, dass dieser Fall nicht nur die beiden Männer betrifft, sondern auch die Struktur des internationalen Fußballs grundlegend in Frage stellt. Wird die Bundesanwaltschaft die Entscheidung des Gerichts anfechten? Es bleibt abzuwarten, ob wir ein drittes Kapitel in diesem bemerkenswerten Rechtsstreit erleben werden.