
Xherdan Shaqiris Traumvilla: Das Bundesgericht trifft eine folgenschwere Entscheidung!
2025-04-11
Autor: Louis
Eine Villa der Extraklasse auf dem Kapuzinerberg
Xherdan Shaqiri, der gefeierte Fussballstar des FC Basel, plant, auf dem Rheinfelder Kapuzinerberg eine luxuriöse Villa zu errichten – für stolze 2,8 Millionen Franken. Die Residenz wird mit vier Schlaf- und sechs Badezimmern, einem Pool mit Pergola und Jacuzzi, einem eigenen Kino, Fitnessraum und Dampfbad ausgestattet sein. Doch es gibt ein großes Hindernis: der Bauantrag ist nicht genehmigt!
Bauverzögerungen durch rechtliche Auseinandersetzungen
Obwohl die Stadt Rheinfelden bereits im Sommer 2022 den Bauantrag genehmigte, gingen zwei Nachbarn dagegen vor. Diese gewannen im Verwaltungsgericht und bewirkten, dass Shaqiris Villa mit einer anrechenbaren Geschossfläche von 498,91 Quadratmetern um fast 50 Quadratmeter über der zulässigen Ausnutzung liegt! Ohne die notwendige Genehmigung kann das Bauvorhaben nicht fortgesetzt werden.
Eine Streitfrage – das Attikageschoss
Die entscheidende Frage bleibt: Hält sich die Villa an die maximal zulässige Geschossfläche von rund 440 Quadratmetern oder nicht? Während der Stadtrat von einer Geschossfläche von 414,91 Quadratmetern spricht, führt das Verwaltungsgericht an, dass eine Diskrepanz von 84 Quadratmetern besteht – genau die Größe des geplanten Attikageschosses.
Rechtliche Grauzone im Baugesetz
Der Gemeinderat argumentiert, das Attikageschoss sei nicht in die Berechnung einzubeziehen, basierend auf der städtischen Bau- und Nutzungsverordnung. Doch das Verwaltungsgericht sieht dies anders und stellte fest, dass der Begriff „Attikageschoss“ im Gesetz fehlt, was zu einer Ungleichbehandlung führen würde. Dies könnte bedeuten, dass Shaqiris Attikageschoss sehr wohl zur Bruttogeschossfläche zählt.
Bundesgericht spricht sich für Shaqiri aus – aber das Bauvorhaben bleibt blockiert
Das Bundesgericht folgt nun dem Verwaltungsgericht und stimmt zu, dass Attikageschosse im Sinne des städtischen Gesetzes betrachtet werden müssen. Obwohl das Gericht die Beschwerden von Shaqiri und der Stadt Rheinfelden gutheißt, bedeutet dies noch nicht, dass Shaqiri mit dem Bau beginnen kann. Stattdessen wird das Verwaltungsgericht erneut über den Bauantrag entscheiden müssen.
Ein ungewisser Bauverlauf bleibt bestehen
Für die Fussballlegende bleibt der Weg zur Traumvilla ungewiss. Die rechtlichen Hürden zeigen, dass es in der Welt der Bauvorschriften oft nicht nur um Architektur, sondern auch um Interpretation geht. Die Saga um Xherdan Shaqiris Villa auf dem Kapuzinerberg ist noch lange nicht zu Ende!