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Zürich: Raserschock auf der Langstrasse – 25-Jähriger vor Gericht verurteilt!

2024-12-11

Autor: Noah

Eine atemberaubende Verfolgungsjagd erschütterte die Straßen von Zürich in der Nacht auf den 15. Juli 2023. Um 2:40 Uhr morgens raste ein 25-jähriger Schweizer mit seinem Mercedes SUV durch den Kreis 4, während er sich einer Polizeikontrolle entzog.

Die Polizei hatte den Fahrer am Bahnhofplatz festgestellt, als er aus dem Fahrzeug stieg und an einer offenen Fahrertür in einen hitzigen Streit mit Passanten verwickelt war. Verdacht auf Drogen- oder Alkoholkonsum lag nahe. Statt sich den Beamten zu stellen, trat der Fahrer plötzlich das Gaspedal durch und floh in hohem Tempo.

Seine Flucht führte ihn über die Gessnerallee und die Gessnerbrücke, wo er mit nicht genehmigten Geschwindigkeiten die Kasernenstrasse überquert und schließlich auf der Lagerstrasse zur Langstrasse in Richtung Limmatplatz konnte. Hier überschritt er die zulässige Geschwindigkeit im Tempo-30-Bereich mit einer alarmierenden Geschwindigkeit von 103 km/h.

Der darauffolgende Prozess vor dem Zürcher Bezirksgericht stellte den Fahrer als pflichtvergessenen Verkehrsteilnehmer dar. Trotz der erdrückenden Beweislast weigerte sich der arbeitslose Angeklagte, eine Aussage zu machen und behauptete, er sei gar nicht gefahren. Dies widersprach jedoch seinen früheren Aussagen während der Polizeiuntersuchung.

Der Staatsanwalt bezeichnete die Tat als gravierend und forderte eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren, von denen der Angeklagte sechs Monate absitzen solle. "Auf der Langstrasse muss jederzeit mit Fußgängern gerechnet werden", erklärte er. Das Gericht erkannte die Gefahr, die von solch rücksichtlosem Fahren ausgeht, und betonte, dass das Bremsen in dieser Situation bei der hohen Geschwindigkeit unmöglich gewesen wäre.

Auf der anderen Seite forderte der Verteidiger einen Freispruch und bezeichnete das geforderte Strafmaß als übertrieben. Einer der Hauptpunkte seiner Verteidigung war, dass die Aufnahmen der Überwachungskameras keine eindeutigen Beweise für die Identität des Fahrers hergaben. Darüber hinaus stellte er auch die Genauigkeit der Geschwindigkeitsmessungen und die Auswertung des Handys seines Mandanten in Frage.

Das Gericht folgte jedoch den Argumenten der Staatsanwaltschaft und verhängte eine reduzierte Strafe: eine bedingte Freiheitsstrafe von 23 Monaten sowie eine Geldbuße von 600 Franken. Zusätzlich wurde dem Angeklagten eine Verbindungsbusse in Höhe von 3000 Franken auferlegt. „Es war Ihr Wagen und Sie saßen am Steuer“, stellte der Richter klar und wies die unglaubwürdige Version des Beschuldigten zurück. Am Ende erhält der 25-Jährige seinen beschlagnahmten SUV zurück, doch die Schatten seiner Verantwortung für die gefährliche Fahrt werden ihn weiterhin verfolgen.